Spendeverbot:Darum dürfen Schwule von der Blutspende ausgeschlossen werden

Der Europäische Gerichtshof hat das Blutspendeverbot für Homosexuelle für rechtens erklärt - und damit ein medizinisch sinnvolles Urteil gefällt. Die Bereitschaft zur Blutspende ist ehrenwert, aber kein unverzichtbares Menschenrecht.

Ein Kommentar von Werner Bartens

Auf den ersten Blick klingt es nach einer voreiligen Diskriminierung, wenn es rechtens sein soll, dass Schwule von der Blutspende ausgeschlossen bleiben. Auf den zweiten Blick entpuppt sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jedoch als medizinisch sinnvolles Urteil. Homosexuelle haben nun mal ein höheres Risiko als Menschen mit heterosexuellen Neigungen, das HI-Virus zu übertragen.

In allen Ländern rund um den Globus findet sich der höchste Anteil an Neuinfektionen unter "Männern, die Sex mit Männern haben", wie es in der Sprachregelung der medizinischen Fachwelt heißt. Das gilt für Afrika wie auch für Deutschland und andere Länder Europas, in denen die Ansteckung mit HIV wie auch die Aids-Erkrankungen erfreulicherweise auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil bleiben.

Zwar fordern manche Politiker und Aktivisten jetzt genaue Daten darüber, um wie viel höher das Risiko einer Infektion ist, wenn ein Schwuler spendet. Dabei geht es jedoch nur um Nuancen. In manchen Ländern sind fünfmal, in anderen zwanzigmal so viele Homosexuelle unter den Menschen, die sich neu anstecken. Medizinische Daten gibt es zuhauf, sie alle zeigen, dass Schwule zu der Hauptrisikogruppe gehören.

Wenn der EuGH erklärt, dass die Ausschlusskriterien von der Blutspende dennoch genau geprüft werden sollen, ist das eher ein politisches Zugeständnis als medizinisch sinnvoll: Durch Befragungen lässt sich das wahre Ansteckungsrisiko nur ungenau ermitteln und viele Tests auf eine mögliche Infektion ergeben nur mit erheblicher Latenz das richtige Ergebnis. Es kann sechs bis zwölf Wochen dauern, bis sich nach einer Infektion im Blut die Hinweise auf HIV finden, die zur Diagnose führen.

Ansteckend ist der Betroffene aber auch vorher schon - ein gefährlich großes Zeitfenster. Die Bereitschaft zur Blutspende ist ehrenwert, aber nun wahrlich kein unverzichtbares Menschenrecht. Der Schutz und die Sicherheit derjenigen, die vom Blut der anderen profitieren, geht vor.

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