Auf diesen Zahnarztstuhl sollte man sich besser nicht setzen, meinte der Mann. Sitzenbleiben sollte dafür der Zahnarzt: Behandlung: 6! Aufklärung: 6! Vertrauensverhältnis: 6! Im Durchschnitt verpasste der Mann dem Arzt auf dem Ärztebewertungsportal Jameda eine 4,8 und schrieb knapp dazu: "Ich kann Dr. I. nicht empfehlen."
Der Zahnarzt ärgerte sich furchtbar über die schlechte Bewertung. Musste er sich das gefallen lassen? Und war dieser angeblich unzufriedene Patient überhaupt jemals in seiner Praxis gewesen? Schließlich könnte jeder, der dem Zahnarzt eins auswischen wollte, ihn im Internet anonym kritisieren. Womöglich sogar ein Konkurrent. Dr. I. zog vor Gericht. Doch Jameda wollte die 4,8 nicht löschen: Der Bewerter habe belegt, dass er Patient bei Dr. I. gewesen sei, teilte das Portal mit, ohne dem Zahnarzt Belege zu zeigen oder Details preiszugeben, was er denn nun falsch gemacht habe.
Häme und Lügen sind Tür und Tor geöffnet
Um sein "mangelhaft" loszuwerden, zog der Zahnarzt bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der am Dienstag über den Fall entschied. Beendet ist der Streit damit aber noch immer nicht. Der BGH verwies ihn an das Oberlandesgericht Köln zurück. Jameda müsse den Bewerter auffordern, den Arztbesuch genau zu beschreiben und Unterlagen vorzulegen, welche die Behandlung belegen könnten, etwa Rezepte, Bonusheft "oder sonstige Indizien", verfügten die Richter.
Diese könnten anonymisiert auch an den Zahnarzt weitergegeben werden, sofern der Bewerter damit nicht enttarnt würde, so der BGH. Die Richter schützen also die Anonymität der Patienten, sagt Daniel Kendziur, Wettbewerbs- und Telemedienrechtler der Münchner Kanzlei Simmons & Simmons. Aber zugleich geben sie Ärzten mehr Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.
Bewertungsportale im Netz sind beliebt. Menschen äußern sich hier nicht nur über ihre Ärzte, sondern auch über ihre Handwerker, Rechtsanwälte und Reiseanbieter. Allerdings verstecken sie sich dabei hinter der Anonymität des Internets. Häme, Boshaftigkeit und Lügen sind damit Tür und Tor geöffnet. Private Rachefeldzüge werden möglich. Und die Kritik fällt gemeinhin härter aus, als wenn man sie jemandem mit offenem Visier persönlich ins Gesicht sagen müsste.
Doch zugleich ist es für Menschen wichtig zu erfahren, was andere über Dienstleistungen denken. Und das darf auch anonym geschehen, wie der Bundesgerichtshof schon im Juli 2014 entschieden hat. Damals hatte sich ein Arzt gegen schwere Vorwürfe auf dem Ärzteportal Sanego zur Wehr setzen wollen: Er hatte den Patienten angeblich nicht nur lange im Wartezimmer sitzen lassen, sondern ihm auch noch ein falsches Medikament verschrieben. Solche anonymen Bewertungen müssen möglich sein, entschied der BGH. Gerade in Sachen Gesundheit, wo es oft genug an Transparenz mangelt. Und auch wenn es dem Arzt missfällt.
Es sind zwei Grundrechte, die da aufeinanderprallen: Die Freiheit der Kommunikation stößt auf die Persönlichkeitsrechte der kritisierten Mediziner, genauer auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Wie viel muss ein Mensch ertragen? Wie weit darf er selbst bestimmen, was über ihn im Netz steht? Sicherlich keine Diffamierung und keine Lügen. Auch so viel hatte der BGH zuvor schon festgestellt. Aber Meinung muss aushalten, wer Patienten behandelt.