Bericht der Patientenberatung:Der mündige Patient ist ein Phantom

14.500 Beschwerden erreichten Patientenschützer innerhalb eines Jahres und zeigen: Kaum ein Kranker verhandelt mit Ärzten auf Augenhöhe. So werden Hilfesuchenden immer wieder Medikamente, Krankengeld oder die eigene Krankenakte vorenthalten.

Von Guido Bohsem

Der mündige Patient ist eine beinahe mythische Gestalt, die im Gesundheitswesen immer wieder auftaucht. Dieser Typus Mensch kann sich mit seinem Arzt auf Augenhöhe austauschen, weiß über die Pflichten seiner Krankenkasse Bescheid und kann genau zwischen notwendigen und überflüssigen Behandlungen unterscheiden - und das alles auch mit hohem Fieber oder Schmerzen.

Der mündige Patient könnte vieles verbessern im System. Überflüssiges würde durch ihn vermieden und Kosten gespart. Glaubt man der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat das Konzept des mündigen Patienten allerdings einen großen Haken - es gibt ihn nicht. Das jedenfalls legt eine Auswertung der mehr als 75.000 Beratungsgespräche nahe, die die Einrichtung in den vergangenen zwölf Monaten geführt hat.

"Patienten sind über Jahrzehnte hinweg zu passiv erduldenden Kranken sozialisiert worden", sagte UPD-Geschäftsführer Sebastian Schmidt-Kaehler. Viele würden ihre Rechte nicht kennen und auch nicht einfordern. Aber auch wer sie kenne, traue sich häufig nicht zu, mit seinem Arzt auf Augenhöhe zu sprechen.

Viele Patienten stießen auf scheinbar unüberwindliche Hindernisse und Herausforderungen. Mehr als 14.500 Beschwerden von Patienten seien zwischen April 2012 und März 2013 bei der UPD eingegangen, sagte Schmidt-Kaehler. Sie richteten sich vor allem gegen Ärzte und gegen Krankenkassen. Jede dritte Beschwerde betreffe die Patientenrechte.

Da gibt es zum Beispiel den Fall Maria K. Die 56-jährige Frau leidet unter Diabetes, starkem Übergewicht und Bluthochdruck. Ihr Arzt verschrieb ihr ein neues Medikament mit dem Hinweis, dass sein Budget für das bislang verordnete Arzneimittel nicht ausreiche. Medizinische Gründe nannte er keine. Er entließ die Patientin mit dem Hinweis, sie möge einfach mal die Kekse weglassen. Dann brauche sie keine teuren Medikamente mehr.

Frau K. fühlte sich dadurch gedemütigt. Ihre Krankenkasse bestätigte ihr, dass der Arzt ihr das alte Medikament weiterhin verordnen müsse. Also wechselte sie den Arzt. Damit der neue Mediziner nicht alle Untersuchungen nochmals machen muss, bat sie beim alten Arzt mehrfach um eine Kopie ihrer Krankenakte. Vergebens - dabei hätte sie einen Anspruch darauf.

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