Süddeutsche Zeitung

Behandlungsfehler:Jeder dritte Verdacht bestätigt

Mehr als 12.000 Patienten haben sich 2012 mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In mehr als 30 Prozent der Fälle lagen sie mit ihrer Vermutung richtig.

Ein Drittel der vermuteten Behandlungsfehler, die im vergangenen Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet wurden, hat sich bestätigt. Das teilte der MDK mit. Der Dienst erstellte 2012 rund 12.500 Gutachten zu Behandlungsfehlern und bestätigte die Vermutung in 3930 Fällen (31,5 Prozent).

Die meisten Behandlungsfehler traten der MDK-Statistik zufolge bei der Wurzelbehandlung der Zähne auf, gefolgt von Operationen zum Einsatz eines Hüft- oder Kniegelenkersatzes.

Zu Behandlungsfehlern zählten laut MDK sowohl ärztliche Fehler bei Diagnose und Therapie als auch Fehler von nicht-ärztlichem Personal.

Rund zwei Drittel der Vorwürfe, rund 8600 Fälle, richteten sich gegen Krankenhäuser. Von diesen Vorwürfen wurden 30 Prozent bestätigt. Die Fachbereiche Orthopädie, Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie waren besonders betroffen. Es folgten Zahnmedizin, innere Medizin und Gynäkologie.

Etwa 3900 Fälle betrafen niedergelassene Ärzte. Unter diesen Fällen bestätigten die MDK-Gutachter 36 Prozent.

Bei der Interpretation der Zahlen mahnte der MDK zur Vorsicht. "Eine hohe Zahl von Vorwürfen ist nicht gleichzusetzen mit einer hohen Zahl tatsächlicher Fehler", erklärte Astrid Zobel, leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern. Es sei "weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt".

Sie dürfte wesentlich höher liegen, denn die hier genannten Zahlen basieren nur auf Beschwerden, die Patienten bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht haben. Nicht erfasst sind Kranke, die sich an anderen Stellen oder gar nicht beschweren.

Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen schalten den Dienst ein, wenn sich ein Patient mit einem vermuteten Behandlungsfehler an sie wendet und die Kasse den Fall unabhängig begutachten lassen will.

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