Dresden (dpa/sn) - Mit Beginn der neuen Woche hebt Sachsen wie andere Bundesländer einige Beschränkungen in der Corona-Pandemie auf. „Wir ermöglichen stufenweise Lockerungen, aber immer mit einer Notbremse. Grundsatz: öffnen und testen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bei der Vorstellung der neuen Schutzverordnung, die bis 31. März gilt. Grundsätzlich folgt Sachsen damit der jüngsten Vereinbarung von Bund und Ländern. Allerdings werden Öffnungen mit umfassenden Testpflichten verknüpft.
Zuletzt ist die Wocheninzidenz im Freistaat allerdings gestiegen: Am Sonntag gab das Robert Koch-Institut (RKI) den Wert mit knapp 82 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche an, nach 78 am Vortag. Bundesweit gehört Sachsen zu den Ländern mit dem höchsten Infektionsgeschehen - gleichauf mit Sachsen-Anhalt und hinter Thüringen. In Deutschland liegt der Inzidenzwert aktuell bei rund 66.
Allgemein gilt ab Montag: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit und in privaten Räumen mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind bei Zusammenkünften maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren zählen dabei nicht. Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben und die nächtliche Ausgangssperre fällt weg.
Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März verpflichtet, einmal pro Woche einen Test zu machen. Arbeitgeber müssen das für ihre Beschäftigten kostenlos organisieren. Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte sind nun Teil der Grundversorgung und dürfen mit einem Hygienekonzept und bei begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen. Bedingung sind hier zudem ein wöchentlicher Test des Personals und ein tagesaktueller Test der Kunden.
WEITERE LOCKERUNGEN hängen von der Sieben-Tage-Inzidenz - der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche - ab. Zudem dürfen maximal nur 1300 Normalbetten in den Krankenhäusern mit Corona-Patienten belegt sein. Für Lockerungen muss die Inzidenz von 100, 50 und 35 sowohl landesweit als auch im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unterschritten werden.
Am Sonntag lagen zwei Landkreise über der kritischen 100er-Marke: der Vogtlandkreis (243) und der Landkreis Nordsachsen (112). Am geringsten ist das Infektionsgeschehen in Leipzig mit 49 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in 7 Tagen. „Wir werden in der kommenden Woche überprüfen wie wir verantwortungsvoll aber zügig bestehende Einschränkungen lockern und in vorsichtigen Schritten zu einer normaleren Situation zurückkehren können“, kündigte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) an. Bis dahin müssten sich die Bürger aber an die bisherigen Regeln halten.
INZIDENZ UNTER 100: „Click & Meet“ im Einzel- und Großhandel ist mit Terminbuchung und begrenzter Kundenzahl möglich. Läden mit „körpernahen Dienstleistungen“ wie Kosmetik- und Tattoostudios dürfen öffnen; das Personal muss sich jede Woche testen lassen, Kunden einen tagesaktuellen Test vorlegen. Individualsport „alleine, zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern“ an der frischen Luft wird erlaubt. Ab 15. März dürfen botanische Gärten, Zoos, Museen, Galerien und Gedenkstätten wieder besucht werden, wenn ein Termin gebucht ist.
Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage nicht erhöht, tritt ab 22. März eine neue Stufe von Lockerungen in Kraft. Das gilt für die Außengastronomie bei Terminvereinbarung. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, ist ein tagesaktueller Schnelltest oder Selbsttest nötig. Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Tanzschulen stehen für jene mit Corona-Test wieder offen. Bibliotheken machen gleichfalls wieder auf. Sport darf dann auch in der Halle getrieben werden - wenn ein negativer Test vorliegt.
INZIDENZ UNTER 50: Dann ist die Öffnung des Einzel- und Großhandels mit beschränkter Kundenzahl wie auch „kontaktfreier Sport“ in Gruppen bis maximal 20 Personen im Außenbereich gestattet. Für botanische Gärten, Zoos, Museen, Galerien und Gedenkstätten braucht man dann keine Terminvereinbarung mehr. Wenn die Inzidenz zwei weitere Wochen nicht steigt, darf man wieder ohne Termin und Test in Biergärten und den Außenbereich von Restaurants. Auch für Besucher von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern fällt dann die Testpflicht weg.
INZIDENZ UNTER 35: Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Es dürfen sich dann bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 bleiben unberücksichtigt.
WANN WERDEN REGELUNGEN WIEDER VERSCHÄRFT? Bei einer Überschreitung der Wochen-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden Lockerungen schrittweise hinfällig.
WAS GILT FÜR DEN SCHULBETRIEB? Nach den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen und der Primarstufe dürfen auch wieder alle anderen am Präsenzunterricht teilnehmen. Am 10. März öffnen zunächst die Förderschulen, ab 15. März der Rest. Von da an gilt eine Testpflicht für Schüler und Personal. Fast alle Schüler müssen sowohl auf dem Schulgelände als auch im Gebäude eine medizinische Maske tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Kitas und Schulen schließen erneut, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in einer Region fünf Tage lang überschritten wird.
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