Alternativmedizin:Neue Zweifel an Heilpraktikern

Alternativmedizin: Die Behandlungsmöglichkeiten sind vielfältig. Im Bild: Schröpfen, Johanneskraut und Blutegel.

Die Behandlungsmöglichkeiten sind vielfältig. Im Bild: Schröpfen, Johanneskraut und Blutegel.

(Foto: dpa)

Nach dem Tod von Patienten eines Heilkundlers werden Konsequenzen eingefordert - bis hin zu einem Verbot vieler alternativer Therapien. Heilpraktiker sehen sich zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt.

Von Kim Björn Becker

Es sei das "aktuell beste Präparat zur Tumorbehandlung", hieß es auf der Internetseite des alternativen Krebszentrums, "effektiver als die heutigen Chemotherapeutika". Ein Heilpraktiker aus Brüggen in Nordrhein-Westfalen therapierte seine Patienten offenbar mit der Substanz 3-Bromopyruvat. Das Mittel ist nicht als Medikament zugelassen, eine Anwendung aber auch nicht verboten - man weiß halt nicht genug darüber, wie es beim Menschen wirkt. Laut Preisliste kostete die zehnwöchige Behandlung in der Praxis unweit der Grenze zu den Niederlanden 9900 Euro. Mindestens drei Menschen kostete sie Ende Juli vielleicht sogar das Leben - oder das, was den Schwerstkranken davon noch geblieben war.

Das Krebszentrum ist inzwischen von den Behörden geschlossen worden, jedenfalls vorübergehend. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen den Betreiber. Der Fall hat eine heftige Debatte darüber entfacht, was Heilpraktiker dürfen - und er hat die alte Rivalität zwischen Schul- und Alternativmedizin neu belebt. Für die einen bestätigt der Fall, was sie ohnehin dachten: dass man Naturheilkundlern nicht trauen könne. Die anderen empören sich, dass die Sache von den Gegnern der Alternativmedizin ausgeschlachtet werde - einer, der schon lange in dem Beruf arbeitet, sagt: "Nun fallen die Hyänen wieder über uns her."

Abseits dieser scharfen Töne wird die Debatte durchaus ernsthaft geführt. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens verlangt zum Beispiel, dass das Heilpraktikergesetz reformiert werden müsse. Dieses stammt aus dem Jahr 1939 und sei nicht mehr zeitgemäß. Die Grünen-Politikerin stört, dass Heilpraktiker keine geregelte Ausbildung durchlaufen. Zugleich benötigt jeder, der in Deutschland als Heilpraktiker arbeiten will, aber eine Erlaubnis der Behörden - und die gibt es erst nach bestandener Prüfung. Ein Amtsarzt kontrolliert, ob der Bewerber ausreichend Kenntnisse der Anatomie und Krankheitslehre hat, ob er über Praxishygiene Bescheid weiß und eine Ahnung vom Berufsrecht hat. Allerdings seien die Prüfungen von Land zu Land sehr unterschiedlich, rügt Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz: "Hier muss der Gesetzgeber endlich für klare Regeln sorgen."

Selbst der Verband freier Heilkundler fordert mehr staatliche Überwachung

Noch einen Schritt weiter geht Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, des höchsten Organs der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Behandlungen durch Heilpraktiker sollten verboten werden, wenn deren medizinischer Nutzen nicht erwiesen sei, sagte er. Das dürfte auf die meisten Therapieangebote der Heilpraktiker zutreffen - anders als bei der Schulmedizin gibt es in der Naturheilkunde kaum evidenzbasierte Behandlungskonzepte. Heilpraktiker müssen laut Gesetz auch nicht nachweisen, dass ihre Methoden helfen - sie müssen nur sichergehen, dass sie nicht schaden.

Dieter Siewertsen zeigt sich "erschüttert" über Forderungen, die Naturheilkunde am besten zu verbieten. Er ist Vorsitzender des Berufsverbands Freie Heilpraktiker in Düsseldorf und wirbt dafür, den Fall von Brüggen nicht auf den gesamten Berufsstand zu übertragen. Ein Verbot führe nur dazu, dass die Naturheilkunde "ins Hinterzimmer" gedrängt werde. Der selbsternannte Krebsheiler aus Brüggen sei ein Einzelfall. "Wenn der Mann bei uns Mitglied gewesen wäre, hätte er eine Ansage bekommen", so Siewertsen. Im Extremfall melde der Verband zweifelhafte Heiler beim Gesundheitsamt. Die Bundesländer müssten für eine wirksame Überwachung sorgen. Nur so können seriöse Naturheilkundler von Scharlatanen unterschieden werden.

Der Präsident des Fachverbands deutscher Heilpraktiker, Christian Wilms, indes wehrt sich gegen den Eindruck, dass Heilpraktiker ungenügend überwacht würden. Die Gesundheitsämter würden die Praxen der Heilpraktiker regelmäßig kontrollieren, und wenn es Beschwerden gebe, werde diesen nachgegangen. "Insgesamt hat der Berufsstand in den vergangenen Jahren sehr sicher gearbeitet", sagt Wilms.

Die SPD will eine Meldepflicht, die Union warnt dagegen vor "Schnellschüssen"

Für Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, ist der Fall Brüggen Anlass genug, den Naturheilkundlern in Zukunft sehr viel genauer auf die Finger zu sehen. "Es gibt keine Zahlen darüber, wie häufig Komplikationen auftreten", sagt Lauterbach. Man könne nicht sagen, ob die drei Todesfälle tatsächlich Einzelfälle seien. Eine Meldepflicht für Heilpraktiker sei nötig. "Gerade bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Krebs ist es wichtig, dass Betroffene sich immer auch von Ärzten beraten lassen", so Lauterbach. Naturheilkundler, die Schwerkranke betreuen, sollten verpflichtet werden, ihre Patienten zusätzlich zu einem approbierten Mediziner zu schicken.

Dieter Siewertsen hält davon nicht viel. "Die meisten Schwerkranken gehen doch erst zu einem Heilpraktiker, wenn die Schulmedizin ihnen nicht mehr helfen kann und nicht umgekehrt", sagt der Verbandschef. Man müsse akzeptieren, dass mancher Krebspatient keine weitere Chemotherapie mehr wolle: "Wenn ich ihn als Heilpraktiker dann wegschicken müsste, ist doch keinem geholfen."

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Michalk, warnt vor "Schnellschüssen". Man solle über alle Vorschläge diskutieren. "Aber man muss in der Diskussion auch zur Kenntnis nehmen, dass manche Menschen in ihrer Not lieber Heilpraktiker aufsuchen, weil sie an die Wirkung der alternativen Therapien glauben." Das lasse sich nicht per Gesetz verbieten. Allerdings müsse man Heilern, die sich das Leid anderer zunutze machen oder sie gar in Gefahr bringen, das Handwerk legen: "Da sind die Länder gefordert, die eine Aufsichtspflicht haben."

Ob die umstrittene Behandlung mit 3-Bromopyruvat zum Tod der Krebspatienten in Brüggen geführt hat, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. "Wenn in kürzester Zeit Menschen nach einer bestimmten Therapie eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands erleiden, spricht vieles dafür, dass das etwas damit zu tun hat", sagt Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Ein Merkmal der Brügger Patienten steht allerdings kaum infrage: "In der Schulmedizin galten die meisten als austherapiert."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: