Gefahr für das Augenlicht:Bitte nicht in die LEDs starren

Auch für einige Licht emittierende Dioden (LED) gilt, was wir von Glühbirnen schon lange wissen: Sie können das Auge schädigen, wenn man zu lange hineinstarrt. Zum Glück ist die Gefahr im Privathaushalt relativ gering.

Von Christopher Schrader

Auch bei modernen Lampen gilt die alte Mahnung, die viele schon als Kinder von ihrer Mutter gehört haben: nicht zu lange ins grelle Licht starren.

Wissenschaftler von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) in Dortmund haben jetzt ein Gutachten über LED-Lampen erstellt. Von den 43 getesteten Fabrikaten fallen 13 in die sogenannte Risikogruppe 2, bei der die Sicherheit nur auf den unwillkürlichen Abwendungsreaktionen beruht.

Wer jedoch entgegen den Impulsen seines Körpers in das Licht starrt, überschreitet innerhalb von zehn bis 73 Sekunden den für den Schutz der Augen geltenden Grenzwert. Schon kurze Expositionen addieren sich über einen Arbeitstag, sagt Marco Janßen von der Baua, einer der Autoren. Besonders in der LED-Industrie und bei der Installation von Beleuchtungsanlagen müssten Arbeitgeber und -nehmer das beachten, so die Behörde.

Die Modelle in der Risikogruppe 2 strahlen alle blaues oder kaltweißes Licht mit einem hohen Blauanteil aus. Es löst im Auge photochemische Reaktionen aus. Sie können Sauerstoffradikale freisetzen, die die Sinneszellen der Netzhaut angreifen. Der von der Baua in den Messungen kontrollierte Grenzwert gilt für einen ungeschützten Blick aus 20 Zentimetern Entfernung in den hellsten Bereich der Lichtquelle, die bei LEDs aus einem Halbleiterchip besteht.

Privatanwender sind aus diesem Grund von der Warnung kaum betroffen: Erstens kommen sie den Lampen im Alltag selten so nahe, zweitens sind die Leuchtchips selbst in vielen modernen Produkten hinter einer mattweißen oder gelb-orangen Scheibe verborgen, die das Licht streut.

Die Ausnahme unter den Verbraucherprodukten sind zwei der drei getesteten LED-Taschenlampen, die von der Baua ebenfalls in die Risikogruppe 2 eingeordnet werden. 13 der getesteten Produkte gehören zudem in die Risikogruppe 1, bei denen der Grenzwert erst nach minutenlangem Starren ins Licht erreicht wird. Beim Rest haben die Prüfer keinerlei Bedenken.

LEDs sind bei weitem nicht die einzigen Leuchtmittel, die der Gesundheit schaden können. Bei Glühbirnen und Halogenlampen ist zwar der Blauanteil gering, dafür können sie im Auge thermische Effekte auslösen, die ebenfalls zu einer Einordnung in eine Risikogruppe führen.

Quecksilberdampflampen in Bühnenscheinwerfern können bei den Beleuchteten Verbrennungen hervorrufen, wenn der UV-Filter fehlt. Das hatte sich zum Beispiel im Jahr 2002 gezeigt, als ein Fernsehteam um Sandra Maischberger, damals bei n-tv, das norwegische Kronprinzenpaar Haakon und Mette Marit interviewte. Trotz strahlender Sonne wurde die Szene mit Scheinwerfern ausgeleuchtet; beide Hoheiten bekamen schwere Sonnenbrände im Gesicht.

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