Bluttest:Streit um Test zur Früherkennung von Trisomie 21

Bauch einer schwangen Frau

Früherkennungstests auf Trisomie 21 müssen Schwangere bislang selbst bezahlen.

(Foto: dpa)

Werdende Mütter können schon während der Schwangerschaft ihr Kind auf das Down-Syndrom testen lassen. Bislang übernehmen die Krankenkassen die hohen Kosten dafür nicht. Das könnte sich nun ändern.

Von Kim Björn Becker

Für die einen geht es um Selbstbestimmung, für die anderen um den Wert des Lebens: Seit etwa vier Jahren können Schwangere mithilfe eines Bluttests herausfinden, ob ihr ungeborenes Kind ein erhöhtes Risiko hat, mit der Genveränderung Trisomie 21 - genannt Down-Syndrom - auf die Welt zu kommen. Zuvor konnten werdende Mütter zu diesem Zweck lediglich eine Plazenta- oder Fruchtwasserpunktion vornehmen lassen, was Studien zufolge das Risiko von Frühgeburten erhöht. Beim Bluttest (genannt NIPD) hingegen ist das Risiko minimal, allerdings kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht dafür auf - die Analyse kostet mehrere Hundert Euro.

Befürworter fordern, dass die neue Methode nicht nur jenen zur Verfügung stehen dürfe, die es sich leisten könnten. Kritiker führen hingegen ethische Bedenken ins Feld: Sie argumentieren, dass das neuartige Verfahren nicht ohne Weiteres von den Kassen übernommen werden dürfe, da bei einer massenhaften Anwendung der Druck auf werdende Eltern steigen könnte, ein gesundes Kind auf die Welt zu bringen - oder andernfalls die Schwangerschaft abzubrechen. Umgekehrt könnten Kinder, die mit dem Down-Syndrom geboren werden, stärker als bislang ausgegrenzt werden.

Es hat einen Grund, warum die Debatte gerade jetzt wieder aufkommt. An diesem Donnerstag entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin darüber, ob er ein Beratungsverfahren zu dem Bluttest beginnt. Wenn ja, steht am Ende eine Entscheidung für oder gegen die Aufnahme der Analyse in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gegner des Bluttests fühlen sich überrumpelt: Vor zwei Jahren hatte die Behörde beschlossen, erst einmal vorbereitende Forschungen zur Wirksamkeit des Tests zu erarbeiten.

Die "gesellschaftspolitische Tragweite" nicht erkannt

Inzwischen, so wird kolportiert, sei die Studienlage aber so gut, dass das nicht mehr nötig sei. In einem gemeinsamen Brief monieren fünf Vereine nun, dass der G-BA im Begriff sei, "ohne Kommunikation mit Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit" in die Bewertung des Bluttests einzusteigen. Man habe die "gesellschaftspolitische Tragweite" der möglichen Einstufung des Bluttest als Kassenleistung wohl nicht erkannt, heißt es weiter. Bereits im vergangenen Jahr hatten Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen in einem Papier davor gewarnt, dass durch eine Massenanwendung der Blutanalyse "diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden".

Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, weist die Kritik zurück. In seiner Behörde werde "ein transparentes und geordnetes Verfahren angestoßen, in dessen Rahmen die interessierte Öffentlichkeit bereits sehr früh einbezogen wird", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Ferner werde man die wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie den Deutschen Ethikrat um Stellungnahmen bitten. Weiter erklärte Hecken, dass Untersuchungen vor der Geburt auf freiwilliger Basis erfolgten. Dies setze "eine informierte Entscheidung der Frauen mit Risikoschwangerschaften voraus". Das Prüfverfahren soll laut Gesetz in spätestens drei Jahren abgeschlossen sein.

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