Zwangsversteigerungen:Streit mit Folgen

Nach Erbschaften und Ehescheidungen kommt es immer häufiger zu Zwangsauktionen. Eigentümergemeinschaften bieten dafür bereits jedes zweite Grundstück und jedes fünfte Ein- oder Zweifamilienhaus an.

Immer mehr Immobilien-Streitigkeiten zwischen Erben und Geschiedenen enden mit einer Zwangsversteigerung. Nahezu jedes zweite Grundstück (42 Prozent) und etwa jedes fünfte Ein- oder Zweifamilienhaus, das in Deutschland unter den Hammer gekommen ist, sei von einer Eigentümergemeinschaft zur Teilungsversteigerung angeboten worden, berichtete der Geschäftsführer des Fachverlags Argetra, Axel Mohr. Für die Auswertung hatten die Experten Zwangsversteigerungen im ersten Halbjahr 2018 an mehr als 500 Amtsgerichten untersucht. Mit fast einer halben Milliarde Euro stamme ein Viertel der bundesweit bei Zwangsversteigerungen erzielten Erlöse von 2,1 Milliarden Euro aus einer Teilungsversteigerung. Wer sich im Streit von einem Grundstück oder Haus über eine Zwangsversteigerung trenne, müsse sich in der Regel jedoch mit einem niedrigeren Preis zufrieden geben als bei einem herkömmlichen Verkauf, sagte Mohr.

Insgesamt ging die Zahl der Zwangsversteigerungen im ersten Halbjahr vor allem wegen der niedrigen Zinsen um gut 2300 Fälle auf 11 836 zurück. Schuldner können billige Immobilienkredite leichter bedienen. Hingegen stieg die Zahl der eingeleiteten Teilungsversteigerungen mit dem Zweck, eine Eigentümergemeinschaft aufzulösen, um 184 auf 2063 Fälle. Hintergrund können etwa Streitereien über die Nutzung einer Immobilie sein, vor allem wenn ein oder mehrere Eigentümer im Haus oder in der Wohnung leben.

Der Bundesdurchschnitt bei den Zwangsversteigerungen habe bei 29 Fällen pro 100 000 Haushalte gelegen. Negativer Spitzenreiter sei Sachsen-Anhalt mit 61 Fällen, besonders positiv habe Hamburg mit lediglich sieben Fällen pro 100 000 Haushalte abgeschnitten.

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