Zusatzbeiträge für Krankenkassen:Satte 500 Euro sparen

Immun gegen höhere Beiträge: Immer mehr Krankenkassen fordern Zusatzbeiträge. Finanztest zeigt, wann jetzt ein Wechsel der Krankenkasse bares Geld bringt - und wann er nicht lohnt.

Zwölf Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge. Drei Kassen zahlen dagegen Prämien. Im Extremfall macht der Unterschied für Versicherte mehr als 500 Euro im Jahr aus. Der Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen auf test.de bringt immer die aktuellen Daten.

Nur für Mitglieder

Gut verdienende Mitglieder der Krankenkassen BKK für Heilberufe und Gemeinsame BKK Köln (GBK) müssen jetzt für zwölf Monate bis zu 450 Euro extra zahlen - zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Krankenversicherten.

Mitglieder der G&V BKK erhalten hingegen nach einem Jahr 72 Euro zurück. Der Unterschied von mehr als 500 Euro im Jahr ist möglich, seit die ersten Kassen Zusatzbeiträge erheben und andere Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. Sowohl Zusatzbeitrag als auch Prämie gehen aber nur die Mitglieder der Kassen etwas an. Für Kinder und Ehepartner, die kostenlos mitversichert sind, ändert sich nichts.

Bis zu ein Prozent des Einkommens

Mitglieder der ersten Kassen zahlen bereits, bei anderen wird das Geld bald fällig. Sieben der zehn Kassen mit Zusatzbeitrag verlangen jeden Monat acht Euro. Die BKK Heilberufe und die GBK rechnen anders und fordern ein Prozent des Einkommens.

So kann sich eine zusätzliche Belastung bis zur aktuellen Obergrenze von 37,50 Euro im Monat ergeben. Auch die BKK Westfalen-Lippe erhebt den Zusatzbeitrag abhängig vom Einkommen, deckelt ihn aber bei zwölf Euro im Monat.

Rabatt auf den Zusatzbeitrag

Kaum verlangen die Kassen Nachzahlungen, locken einige auch schon mit Rabatten, wenn die Versicherten ihnen Arbeit beim Kassieren abnehmen. So gewährt die KKH-Allianz Mitgliedern einen Nachlass von acht Prozent, wenn sie den Zusatzbeitrag zwölf Monate im Voraus abbuchen lassen. Das macht rund 7,70 Euro aus.

Erteilen Mitglieder der DAK eine Einzugsermächtigung für den Extrabeitrag der nächsten zwölf Monate, müssen sie anstatt der eigentlich geforderten 96 Euro (zwölf mal acht Euro) nur 93 Euro zahlen. Statt des Preisnachlasses können die Versicherten auch eine Auslandsreisekranken-Versicherung der HanseMerkur für ein Jahr kostenlos bekommen. Zahlen die Mitglieder hingegen regelmäßig per Dauerauftrag, gibt es weder den Preisnachlass noch die Extrapolice.

Keine Verpflichtungen

Mit einer Vorauszahlung an die Kasse verpflichten sich die Mitglieder zu nichts. Sie können weiterhin kündigen: "Dann bekommen sie den vorab gezahlten Zusatzbeitrag anteilig zurück", bestätigt Jörg Bodanowitz, Pressesprecher der DAK. Der Schutz der Zusatzpolice endet dann aber auch.

Kompliziertere Abrechnung

Auch andere Kassen wie die BKK für Heilberufe bieten Rabatt. Ihre Mitglieder zahlen den Zusatzbeitrag nur für elf anstatt zwölf Monate, wenn sie ihn vorab komplett für ein Jahr entrichten oder der Kasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abrechnung ist trotzdem komplizierter als etwa bei der DAK, da die BKK für Heilberufe als eine von bisher drei Kassen einkommensabhängige Beiträge erhebt.

Einkommen für 2010 steht noch nicht fest

Da das Einkommen für 2010 noch nicht feststeht, wird der Zusatzbeitrag der Mitglieder zunächst aus dem jüngsten Einkommensnachweis ermittelt. Die endgültige Abrechnung erfolgt, wenn das Einkommen für 2010 feststeht. Hat es sich gegenüber dem Vorjahr verändert, können Mitglieder Geld zurückbekommen oder sie müssen sogar noch nachzahlen.

Wissen Kassenmitglieder bereits, dass ihr Einkommen dieses Jahr zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit gesunken ist, können sie das bei der Kasse melden und gleich verlangen, dass der Zusatzbeitrag für sie niedriger ausfällt.

Ein Wechsel kann sich lohnen

Bisher sind rund 8,7 Millionen von rund 51 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen von einem Zusatzbeitrag betroffen. Sie haben gute Chancen, den Kosten durch einen Wechsel zu entgehen. Mehr als 50 Krankenkassen haben zugesichert, in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge zu erheben (siehe Meldung Zusatzbeitrag für Krankenkassen). Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Auf angebotene Leistungen achten

Doch der Kassenwechsel muss nicht immer die beste Lösung sein. Wenn Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen wahrnehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzen, kann es sich lohnen, trotz Zusatzbeitrag zu bleiben.

Kündigungsfristen beachten

Entscheidet sich jemand aber für einen Kassenwechsel, kann er seiner Kasse bis zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Spätestens einen Monat davor muss die Kasse den Versicherten auf sein Kündigungsrecht hinweisen.

Sonst verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend. Ausgenommen vom Wechselrecht sind nur diejenigen, die sich bei ihrer Krankenkasse für einen Wahltarif entschieden haben, der sie drei Jahre bindet.

Arbeitslose unter Druck

Besonders drängend ist die Frage des Kassenwechsels für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Bleiben sie in einer Kasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, müssen sie dieses Geld per Gesetz aus eigener Tasche zahlen. Den Grundbeitrag zur Krankenversicherung zahlen sie dagegen nicht selbst.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen die Betreuer in den Jobcentern jedoch ihren Ermessensspielraum großzügig nutzen können für die Frage, ob der Wechsel der Kasse für die Leistungsempfänger eine besondere Härte darstellt. In so einem Härtefall würde das Amt den Zusatzbeitrag übernehmen.

Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen

Der Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen informiert Versicherte stets aktuell, welche Kassen Zusatzbeiträge verlangen oder Prämien ausschütten. Versicherte, die wechseln möchten, können sich darüber hinaus über die angebotenen Leistungen und Serviceangebote von derzeit 96 gesetzlichen Krankenkassen informieren. So findet jeder die passende Kasse.

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