Zusatzbeiträge der Krankenkassen:Wechseln lohnt sich

Es ist unabwendbar - die ersten Krankenkassen erheben bald Zusatzbeiträge. Betroffene Versicherte können sich aber wehren, indem Sie die Kasse wechseln. Was es dabei zu beachten gibt.

Guido Bohsem

Um ihr hohes Defizit auszugleichen, haben die ersten gesetzlichen Krankenkassen angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben. In der Regel werden sie pro Monat acht Euro zusätzlich verlangen.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen: Welche Krankenkassen eine Beitragserhöhung angekündigt haben, sehen Sie in der Grafik. Für die Großversion klicken.

Welche Krankenkassen eine Beitragserhöhung angekündigt haben, sehen Sie in der Grafik. Für die Großversion klicken.

(Foto: Foto: Krankenkassen, SZ-Grafik: Harmann, Foto: ddp, Quelle: ddp, SZ-Recherche)

In der ersten Welle kommt die höhere Belastung auf etwa zehn der rund 50 Millionen Kassenmitglieder zu. Die meisten der etwa 170 Krankenkassen halten sich noch zurück. Voraussichtlich werden viele folgen, aber längst nicht alle.

Wie erfährt man, ob eine Kasse Zusatzbeiträge erheben wird?

Die Versicherer sind dazu verpflichtet, ihre Mitglieder anzuschreiben und sie auf die Beitragserhöhung hinzuweisen.

Kann man sich gegen die neuen Zusatzbeiträge wehren?

Wenn eine Kasse ihre Beiträge anhebt oder Prämienzahlungen senkt, die sie ausschüttet, erhalten die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Sie können binnen zwei Monaten die Kasse wechseln, auch wenn sie noch nicht die Mindestmitgliedsdauer von 18 Monaten erreicht haben. Eine Ausnahme besteht für Mitglieder, die einen Wahltarif abgeschlossen haben. Hier gilt die dreijährige Kündigungsfrist auch für den Fall, dass die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt.

Lohnt sich ein Wechsel und wie funktioniert dieser?

Lohnt sich ein Wechsel überhaupt?

Ja, es gibt zahlreiche Kassen, die 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben wollen (Grafik). Die HKK hat sogar angekündigt, ihren Mitgliedern in diesem Jahr eine Prämie von 60 Euro auszuschütten - sie steht finanziell prächtig da.

Wie funktioniert der Wechsel?

Das ist ganz einfach. Sobald die Kasse mitgeteilt hat, dass sie einen Zusatzbeitrag erhebt, reicht ein einfaches Schreiben. Darin sollte man seiner Kasse erklären, zum nächstmöglichen Termin kündigen zu wollen. Am besten ist es, das Schreiben zu faxen oder per Einschreiben zu schicken. So geht man sicher, dass es auch tatsächlich ankommt. Die Kasse ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu schicken. Mit dieser Kündigungsbestätigung wendet man sich an seine neue Kasse. Die erledigt dann den Rest.

Hilft die neue Kasse bei der Kündigung und wie wird das Geld eingezogen?

Kann die neue Kasse bei der Kündigung helfen?

Nein, den gesetzlichen Krankenkassen ist es nicht erlaubt, Mitglieder anderer Kassen aktiv abzuwerben. Wer aber bei seiner neuen Kasse um Hilfestellung bittet, wird sicherlich nicht abgewiesen.

Wie ziehen die Kassen das Geld ein?

Sie werden ihre Mitglieder auffordern, das Geld monatlich zu überweisen. Am liebsten sehen die Versicherer eine Einzugsermächtigung, weil sie das am wenigsten kostet. Am teuersten wird es für sie, wenn das Mitglied auf einer monatlichen Rechnung besteht.

Warum wird das Geld nicht vom Lohn abgezogen und kann man sich weigern zu zahlen?

Warum zieht nicht er Arbeitgeber wie bisher das Geld vom Lohn ab?

Absicht der großen Koalition war, dass die Versicherten die Zusatzbelastung bewusst wahrnehmen. Damit soll auch die bisher nicht besonders ausgeprägte Wechsellust der Bürger angeregt werden - und der Wettbewerb unter den Kassen.

Was passiert, wenn Mitglieder nicht zahlen?

Die Kasse kann dann ein Inkasso-Verfahren einleiten. Das Geld treibt dann unter anderem der Zoll ein. Den Versicherungsschutz können die Kassen erst einschränken, wenn die Mitglieder mit zwei vollen Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand sind. Dann gilt eine Notfallversorgung.

Was gilt für Sozialhilfeempfänger und Rentner in Grundsicherung?

Was gilt für Sozialhilfeempfänger und Rentner in Grundsicherung?

Für sie zahlt das Grundsicherungs- oder Sozialamt die Abgabe. Wer Arbeitslosengeld II erhält, muss in der Regel zahlen. Ausnahmen gibt es nur für Härtefälle.

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