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Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen:Stiftung Warentest warnt vor falschen Riester-Rückbuchungen

Erst gefördert, dann wieder genommen: Der Staat bucht bei Riester-Sparern nach Jahren Zulagen wieder zurück. Das ist nicht immer legal. Beschwerden sind möglich, aber schwierig.

Bei der Rückbuchung von bereits gezahlten Riester-Zulagen verstoßen die Behörden laut Stiftung Warentest teilweise gegen geltendes Recht. Wie die Zeitschrift Finanztest berichtet, holte sich der Staat im Jahr 2012 rund 700 Millionen Euro an Förderung von Riester-Sparern zurück - beinahe zehn Prozent der Summe, die die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) im gleichen Zeitraum ausgezahlt hat.

Diese Zulagen kann die ZfA zurückbuchen, wenn der Riester-Sparer sie zu Unrecht erhalten hat - allerdings mit einer Frist von maximal vier Jahren. An diese Frist hält sich die ZfA aber nicht, wie laut Finanztest aus internen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.

Allein für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in 84.410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert, heißt es demnach in einem Vermerk. Wie viele Sparer von den unberechtigten Rückbuchungen tatsächlich betroffen sind, ist aber offen. Auf Anfrage von Finanztest sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums, dass sich der Schaden "nur im Einzelfall ermitteln" lasse.

Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Bank- und Fondssparpläne oder eine Rentenversicherung steckt, erhält eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Die Zulagen können für Eltern mit Kindern deutlich ansteigen. Mit staatlichen Zuschüssen gefördert werden über sogenannte Wohn-Riester seit einiger Zeit auch spezielle Sparverträge für Hausbauer und Wohnungskäufer.

Beschwerde ist kompliziert

Die ZfA zwinge laut Ministeriumsvermerk "den Steuerpflichtigen, den Fehler der Verwaltung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu korrigieren". Eine solche Beschwerde sei jedoch kompliziert und extrem langwierig.

In dem automatisierten Verfahren der ZfA gebe es zudem immer wieder Fehler. Die Rückbuchung erfolge dennoch ohne Vorwarnung und ohne Begründung. "Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr", zitiert die Zeitschrift aus dem Vermerk. In dieser Zeit bleibe der Sparer nicht nur im Ungewissen, sondern verliere auch einen Teil seiner Rendite.

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