Zahnversicherung:Tipps

Zahnzusatzversicherungen sind beliebt. Doch nicht alle Tarife sind gut. Die Tipps zeigen, worauf Versicherte achten sollten.

Testsieger. Eine private Zusatzversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Wert auf teure Zahnersatzversorgungen und Materialien legen. Dafür brauchen Sie einen Tarif mit umfangreichen Leistungen. "Sehr gut" sind die Zahnersatzleistungen der Tarife central.prodent der Central Krankenversicherung, ZG der Barmenia im Testkompass. Weitere Tarife nach Art der Lebensversicherung sowie alle bewerteten Tarife nach Art der Schadenversicherung, darunter der Tarif flexiZETop + ZB der CSS mit ebenfalls "sehr guten" Zahnersatzleistungen, finden Sie im kompletten Test Zahnzusatzversicherungen aus Finanztest 12/2008.

Kassenangebote. Viele Tarife bekommen Sie über ihre Kasse etwas günstiger, allerdings einige davon nur über das Internet. Ist das Angebot Ihrer Kasse aber schlechter als "gut", wählen Sie lieber einen anderen Tarif.

Regelversorgung. Wenn es nur darum geht, den Eigenanteil an der Regelversorgung der Krankenkassen gering zu halten, brauchen Sie nicht unbedingt eine Zusatzversicherung. Sie kann Ihnen aber helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden, zum Beispiel, wenn die Sanierung mehrerer Zähne ansteht. Entscheiden Sie sich dann für ein möglichst günstiges Angebot, das für die Regelversorgung mit "++" bewertet wurde. Auch diese Tarife bekommen Sie unter Umständen über ihre Krankenkasse etwas günstiger - fragen Sie nach. Doch Vorsicht: Bei einigen günstigen Tarifen nach Art der Schadenversicherung kann der Versicherer den Vertrag in den ersten Jahren kündigen oder Tarifleistungen nachträglich ändern.

Wechsel. Haben Sie eine Zusatzversicherung mit schlechten Leistungen, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Tun Sie dies aber nur, wenn der Leistungsunterschied zum neuen Tarif deutlich ist, wenn Sie sicher sind, einen neuen Vertrag zu erhalten und wenn in absehbarer Zukunft keine Behandlungen anstehen. Denn im neuen Vertrag gilt wieder die Wartezeit von acht Monaten. In den ersten Jahren gibt es außerdem bei fast allen Tarifen nur eingeschränkte Leistungen.

Wahltarif mit Selbstbeteiligung. Wenn Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für einen Wahltarif mit jährlichem Selbstbehalt entschieden haben, müssen sie aufpassen: Dadurch kann sich auch der Festzuschuss der Kasse bei einer bestimmten Behandlung verringern. In manchen Zusatzversicherungen ist die Höhe der Leistung auch vom Kassenzuschuss abhängig. Klären Sie daher, wie sich der Kassen-Selbstbehalt auf die Zusatzpolice auswirkt.

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