Wohnungswechsel:Zu später Auszug kommt teuer

Besser, man plant einen großen zeitlichen Spielraum ein. Denn wer Termine nicht halten kann, muss nicht nur weiter Miete zahlen, sondern schuldet dem Vermieter auch eine Entschädigung.

Ein Umzug sollte zeitlich nie zu knapp geplant werden. Denn auch wenn etwas schieflaufen sollte, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, die alte Wohnung über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu nutzen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig dem Vermieter übergeben, schuldet der Mieter für diese Dauer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete. Der Vermieter kann darüber hinaus aber auch eine Entschädigung fordern. Insbesondere, wenn die Wohnung unmittelbar im Anschluss weitervermietet oder saniert werden sollte, können hier hohe Kosten auf den ausziehenden Mieter zukommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Mieter die Wohnung länger bewohnt, dort lediglich seine Möbel kurzfristig lagert, nicht rechtzeitig mit der Räumung fertig geworden ist oder einfach vergisst, die leere Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben. Kann der vereinbarte Übergabetermin trotz aller Bemühungen nicht eingehalten werden, sollte der Vermieter möglichst frühzeitig informiert werden.

© SZ vom 30.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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