Süddeutsche Zeitung

Wohnungswechsel:Vorsicht, Umzugsbetrug!

Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter, mehr Geld von ihren Auftraggebern zu erpressen. Sie rücken die Möbel nur gegen einen Aufpreis heraus und scheuen auch vor Drohungen nicht zurück.

Von Jochen Bettzieche

Landgericht Essen, 5. Oktober, 10.30 Uhr: 16 Angeklagte müssen sich verantworten. Der Vorwurf: Erpressung und Beihilfe zur Erpressung. Dazu kommen Betrug, Steuerhinterziehung und Unterschlagung. Und das in rund 180 Fällen. Die Angeklagten betrieben verschiedene Umzugsunternehmen beziehungsweise waren für solche Unternehmen tätig. Sie boten Umzüge zu sehr günstigen Preisen an, beispielsweise 300 Euro für den kompletten Umzug eines 120 Quadratmeter großen Haushalts.

Aber diese Angebote hatten einen Haken: Hatten die Angeklagten einmal das Umzugsgut aufgeladen oder zumindest mit dem Umzug begonnen, verlangten sie plötzlich die sofortige Zahlung höherer Beträge. Sie drohten damit, andernfalls das Umzugsgut nicht herauszugeben oder den Umzug abzubrechen. Nach Zahlung der höheren Beträge setzten sie die Arbeiten fort.

Immer wieder kommt es bei Umzügen zu solchen Vorfällen, insbesondere bei günstigen Lockangeboten. Davor schützt nur, sich gut zu informieren, Profis zu beschäftigen und im Zweifelsfall hart zu bleiben.

Die Polizei zu holen, hilft in solchen Fällen nicht immer. "Kommt es parallel zu Nötigung, Hausfriedensbruch oder Drohungen, ist sie zuständig, aber nicht, wenn es um die Herausgabe des Hausrats durch den Spediteur geht", erklärt Christopher Kunke, Referent für den Bereich Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn auch wenn es für den Laien nach Diebstahl aussieht, rechtlich gesehen ist es das nicht. Der Spediteur hat als Werkunternehmer ein Pfandrecht. Er darf das Umzugsgut behalten, bis er bezahlt wird. "Für eine Herausgabe sind Zivilgerichte zuständig, das bedeutet, Betroffene sollten über einen Anwalt kurzfristig gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen", rät Kunke. Ob die Nachforderung des Spediteurs berechtigt war, entscheiden die Gerichte dann im Rahmen eines Prozesses.

Doch diesen Aufwand vermeiden die Auftraggeber, wenn sie ihren Umzug richtig vorbereiten und seriöse Unternehmen damit beauftragen. Immer wieder landen Visitenkarten in Briefkästen, die einen schnellen, unkomplizierten und vor allem günstigen Umzug versprechen. "Hier ist besondere Vorsicht geboten", warnt die Kriminalprävention des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) in München. Statt den erstbesten Spediteur zu wählen, solle man mehrere schriftliche Angebote einholen und vergleichen. "Seriöse Umzugsunternehmen vereinbaren vorab einen Besichtigungstermin der Wohnung oder des Hauses, um den Arbeitsaufwand einschätzen zu können", sagen die Experten der Polizei. Wird auf dieser Basis ein Auftrag erteilt, sollte eine schriftliche Auftragsbestätigung den Umfang der Leistungen festlegen.

Vor allem drei Aspekte bieten laut LKA weitere Anhaltspunkte zur Seriosität des Unternehmens: Die Mehrwertsteuer ist ausgewiesen. Der Stundenlohn hält die Vorschriften zum Mindestlohn ein. Das Unternehmen haftet für entstandene Schäden. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) in Hattersheim empfiehlt, auch darauf zu achten, ob das Speditionsunternehmen eine eigene Adresse hat - und sich die Räumlichkeiten unter Umständen anzuschauen.

Die Empfehlung des Landeskriminalamts ist klar: "Zahlen Sie auf keinen Fall."

Die Mitglieder des Verbands sehen die Billigkonkurrenten als Problem. Umzugsbetrug sei ein ständiges Thema, sagt Sprecher Hans Joachim Dürr: "Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin und dem Ruhrgebiet." Oft hätten sich die Täter auf ältere Menschen als Zielgruppe spezialisiert und schreckten auch nicht vor Drohungen zurück, falls jemand sich weigert zu zahlen.

In der Regel sind die Angebote seriöser Möbelspediteure auf den ersten Blick teurer als die der Billigkonkurrenz. Aber die Mehrkosten können sich lohnen. "Schließlich vertraut man dem Unternehmer sein gesamtes Hab und Gut an", sagt Dürr. Spediteure haften mit 620 Euro pro Kubikmeter des benötigten Ladevolumens. Darüber hinaus können die Eigentümer eine Transportversicherung abschließen, um höhere Werte abzusichern. Kommt es im Laufe eines Umzugs mit einem Mitglied des Verbands zu Unstimmigkeiten, haben Kunden eine zusätzliche Möglichkeit, das Problem zu klären. Der Verband hat für solche Fälle eine eigene Einigungsstelle, ähnlich dem Ombudsmann anderer Verbände.

Wer sich dennoch für einen günstigen Anbieter entscheidet, dem empfiehlt Verbraucherschützer Kunke, sich vorzustellen, welche Beweise er im Fall eines Rechtsstreits benötigt. Und das heißt, alles zu dokumentieren, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, unterschreiben zu lassen und die Umzugsgüter vorab zu fotografieren: "Passt die Menge zur Vereinbarung, ist man schon mal in einer guten Position."

Kommt es zum Schlimmsten, ist man tatsächlich einem Betrüger aufgesessen, der nur gegen Aufpreis den Lkw am Ziel ausladen will, ist die Empfehlung des LKA klar: "Zahlen Sie auf keinen Fall." Nicht einschüchtern lassen. Und wenn man sich betrogen fühlt, Anzeige erstatten.

Kunke sieht das ähnlich. Denn im Nachhinein das Geld auf gerichtlichem Wege zurückzubekommen, kann schwierig sein. Selbst, wenn der Geschädigte recht bekommt, muss ein Vermögen vorhanden sein, in das vollstreckt wird. Der Experte empfiehlt daher, hart zu bleiben und nicht direkt bar oder mit EC-Karte zu bezahlen: "Die Gegenseite hat auch kein Interesse daran, den Hausrat längere Zeit im Lkw zu haben."

In Essen haben die Richter am 16. November das letzte Urteil gefällt. Drei Verfahren wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, zwölf Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen zwischen sieben und 22 Monaten. Ein Angeklagter muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, auch, weil er aus einem anderen Verfahren noch eine Strafe mitgebracht hat.

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Quelle:
SZ vom 25.11.2016
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