Wohnimmobilien:Schweizer Spezialität

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Der Eigenmietwert, eine ganz besondere Steuer, soll wegfallen. Genau wie viele Privilegien der Haus- und Wohnungseigentümer.

Von Charlotte Theile

Es ist der ultimative Test, eine Frage, die jeder schweizerische Einbürgerungskommissar mit Begeisterung aus dem Ärmel zieht. Ob man sich, rein zufällig, mit den Besonderheiten des Eigenmietwertes auskenne? Mit Vorliebe wird diese Frage vor Publikum gestellt, in diesem Fall sogar während einer Livesendung im Radio. Der Eigenmietwert, dieses Lieblingsthema von Hausbesitzern und Lobbyisten, sollte "on Air" zur Sprache kommen.

Als Mieterin, die erst seit wenigen Jahren in der Schweiz wohnt, hatte man also Zeit, sich vorzubereiten. Ein Glück. Der Satz, mit dem man Einbürgerungskommissare - und auch all jene, die diesem Amt nur hobbymäßig nachgehen - zufriedenstellt, lautet: "Der Eigenmietwert ist die Summe, die eine Immobilie einbringen würde, wenn man sie vermieten würde. Wer also eine Immobilie besitzt, muss diesen hypothetischen Wert versteuern." Einfacher gesagt: Wer eine Wohnung besitzt, die auf dem freien Markt 1000 Euro Miete einbringen würde, muss auf diese 1000 Euro Eigenmietwert Steuern zahlen. Eine Regelung, die für mehr Gerechtigkeit zwischen Mietern und Hausbesitzern sorgen soll - und die es so nur in der Schweiz gibt.

Dem schweizerischen Hauseigentümerverband ist diese steuerliche Besonderheit ein Ärgernis. Immer wieder hat er versucht, den Eigenmietwert abzuschaffen - und immer wieder scheiterte er an der Urne. Die Schweiz hat eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten in ganz Europa. 2014 lebten nur gut 37 Prozent der Schweizer in den eigenen vier Wänden. Zum Vergleich: In Deutschland lag die Quote damals bei 53 Prozent, im Europadurchschnitt sogar bei 70 Prozent. Das zeigt sich auch im Abstimmungsverhalten. Während Hausbesitzer anderswo Wahlen gewinnen, konnten sich die Schweizer Hauseigentümer bisher nie so recht durchsetzen.

Nun aber scheint es, als könnte diese Eigenheit tatsächlich bald abgeschafft werden.

Hintergrund ist ein typisch schweizerischer Kompromiss: Hauseigentümerverband und Mieterverband haben sich gemeinsam auf eine neue Lösung verständigt. Der Eigenmietwert soll wegfallen - genau wie viele steuerliche Privilegien, mit denen Eigentümer bisher ihre Steuerschuld mindern konnten. Dazu zählen etwa Ausgaben für Renovierungsarbeiten oder umweltgerechte Sanierungen. Auch Hypotheken, die zum Hausbau aufgenommen wurden, beziehungsweise die dazugehörigen Zinsen, dürfen in Zukunft nicht mehr abgezogen werden.

Für die Eigentümer beginntjetzt das große Rechnen: Wer profitiert, wer verliert?

Dass sich der Hauseigentümerverband gerade jetzt zu diesem unbürokratischen Kompromiss bewegen ließ, liegt an den tiefen Zinsen - die Eigentümer können ohnehin nicht viel steuerlich absetzen. Die Regierung in Bern rechnet mit einer weitgehend haushaltsneutralen Umsetzung.

Für die Eigentümer beginnt jetzt das große Rechnen: Wer profitiert, wer verliert? Und: Macht es Sinn, die irgendwann in den nächsten Jahren einmal anstehenden Renovierungsarbeiten vorzuziehen, so lange man sie noch absetzen kann? Es mag Zufall sein, aber: Seit die Gesetzesänderung öffentlich wurde, erscheinen jeden Tag neue Baugerüste. Steuervorteile ausschöpfen ist schließlich auch typisch schweizerisch

© SZ vom 07.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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