WestLB-Prozess:"Wir tappen im Dunkeln"

Der Bundesgerichtshof hegt Zweifel, ob der Ex-WestLB-Chef Jürgen Sengera zu Recht vom Vorwurf der Untreue freigesprochen wurde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) äußerte am Donnerstag deutliche Zweifel an der Qualität des Urteils des Landgerichts Düsseldorf, das Jürgen Sengera vor einem Jahr freigesprochen hatte. Ob es eine Neuauflage des Prozesses geben wird, entscheidet der BGH endgültig am 13. August 2009.

Das Landgericht Düsseldorf hat Ex-WestLB-Chef Sengera freigesprochen, doch eine Neuauflage des Prozesses ist möglich. (Foto: Foto: dpa)

Sengera war in den Jahren 1999/2000 maßgeblich an der Vergabe eines Milliardenkredits der WestLB an eine britische Firma der Unterhaltungselektronik beteiligt. Die Anklage wirft ihm eine völlig unzureichende Prüfung der Firmendaten und unzureichende Sicherung des Kredits vor. Die WestLB erlitt einen Schaden von 400.000 Euro.

Verteidiger sieht Mängel

Nachdem der Banker am 19. Juni 2008 wegen fehlenden Vorsatzes freigesprochen wurde, legte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Revision ein, über die der BGH dann verhandelte. Auch die Bundesanwaltschaft unterstützte den Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und beantragte, den Freispruch wegen Rechtsfehlern aufzuheben.

Sengera, der an der Verhandlung in Karlsruhe teilnahm aber schwieg, beantragte dagegen über seine Anwälte Zurückweisung der Revision und Bestätigung seines Freispruchs. Allerdings räumte auch sein Verteidiger Eberhard Kempf ein, dass das Düsseldorfer Urteil Mängel in der Begründung enthalte. Im Ergebnis sei es aber richtig.

Der Vorsitzende des 3. Strafsenats, Jörg-Peter Becker, sagte in der Verhandlung, das Urteil lasse viele Fragen über die damaligen Vorgänge vor der Kreditvergabe offen. Wir tappen im Dunkeln." (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 576/08)

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