Wasserschäden:Flut in den vier Wänden

Bei sintflutartigen Regenfällen, Hochwasser oder Rohrbrüchen laufen immer wieder Keller und Wohnungen voll. Aber nicht nur dann.

Ärger mit Wasser droht auch durch übergelaufene Badewannen, defekte Waschmaschinen oder Geschirrspüler.

Viele hundert Liter können sich auf diese Weise blitzschnell in die eigene Wohnung ergießen. Wer in einem oberen Geschoss wohnt, kann auch noch das Domizil der Nachbarn unter sich in Mitleidenschaft ziehen. Neben viel Arbeit drohen erhebliche Kosten.

Mit modernen, technisch gesicherten Hausgeräten, einer eigenen Pumpe und einer geeigneten Versicherung lässt sich im Schadensfall das Desaster in Grenzen halten - verantwortungsvolles Verhalten vorausgesetzt.

Wenn die Profis ran müssen

Bei einem Wasserschaden sollten Wohnungsbesitzer möglichst schnell die Wasserzufuhr an den Absperrventilen oder am Haupthahn abstellen, die Geräte ausschalten und das Wasser aufnehmen. Dadurch können größere Folgeschäden an Inventar und Gebäude verhindert werden.

"Bei Fällen, in denen Wohnungs- oder Hausbesitzer der Lage nicht mehr Herr werden, hilft die Feuerwehr", sagt Stephan Fleischer von der Berliner Feuerwehr. "Sie legt je nach Situation vor Ort fest, ob abgepumpt werden muss oder nicht."

Abpumpen bedeutet laut Fleischer aber nicht, dass das Haus oder die Wohnung anschließend trocken ist. In der Regel blieben nach dem Pumpen in den Räumen noch etwa drei Zentimeter Wasser zurück. Diese müssten aufgewischt oder mit einem Nass-Trockensauger aufgesaugt werden.

"Technische Hilfe wie Abpumpen kann die Feuerwehr berechnen", sagt der Experte. Die Kosten für solche Einsätze legen die örtlichen Feuerwehren fest.

Im Falle eines Rohrbruchs oder eines vollgelaufenen Kellers kann auch eine Entwässerungspumpe helfen. Entsprechende Geräte sind im Handel ab 50 Euro erhältlich.

Flut in den vier Wänden

Oft müssen Wände und Decken aber nach einem Wasserschaden professionell getrocknet werden. Heizen und Lüften reicht meist nicht aus, denn bei durchfeuchteten Wänden droht Schimmelpilzbildung.

Hat ein Keller oder eine Wohnung unter Wasser gestanden, sollte die Wohnung daher besser von einem Fachmann überprüft werden, der auf Gebäudetrocknung spezialisiert ist, rät Reiner Pohl von der Initiative Massiv Mein Haus in Friedberg in Bayern.

Um einem Wasserschaden durch Geschirrspüler und Waschmaschine vorzubeugen, sollte bereits beim Gerätekauf einiges beachtet werden. "Die Hersteller bieten verschiedene Systeme wie Druckschläuche mit Sicherheitsventil, Bodenwannen mit Schwimmerschalter und akustischem Alarm an", erläutert Claudia Oberascher von der HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung in Berlin.

Relativ sicher seien Verbraucher bei Geräten mit vom Hersteller garantierten Komplettschutz vor Wasserschäden.

Die Versicherungslage

"Es gibt verschiedene Versicherungen, die für einen Wasserschaden aufkommen können", erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Für Schäden in anderen Wohnungen, die der Mieter verschuldet hat, hafte seine Privathaftpflicht oder die Gebäudeversicherung.

Schäden in der eigenen Wohnung muss die Hausratsversicherung zahlen.

Strittig in solchen Fällen sei oft, ob die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Bei Waschmaschinen könnte es beispielsweise zum Problem werden, wenn die Waschmaschine ohne Aufsicht läuft, während der Bewohner bei der Arbeit ist.

Nächste Seite: Bei Wasserschaden zuerst an Vermieter wenden

Flut in den vier Wänden

Wer aufgrund eines Rohrbruchs oder durch Verschulden eines anderen Mieters einen Wasserschaden in der Wohnung hat, sollte sich immer zuerst an den Vermieter wenden, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Dieser müsse sich um den Schaden kümmern.

Mit anderen Bewohnern des Gebäudes sollte sich der Betroffene nicht auseinandersetzen. Ist die Wohnung nass, könne auch die Miete gemindert werden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: