Vorzeitiger Ruhestand mit 63:Run auf die Rente

Rente

Früher die Freizeit genießen: Mehr als 100 000 Deutsche haben bereits Antrag gestellt, mit 63 Jahren in Rente zu gehen.

(Foto: dpa)
  • Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren kommt besser an als erwartet.
  • Die Kosten für die Rente liegen einem Medienbericht zufolge deutlich höher als geplant - das Bundesarbeitsministerium widerspricht.

Von Pia Ratzesberger

Bereits vor dem Start war das Interesse groß: Seit dem 1. Juli 2014 ist es in Deutschland möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen - bereits Wochen zuvor lagen bei der Rentenversicherung Tausende Anträge auf dem Tisch. In den vergangenen Monaten ist die Nachfrage weiter gestiegen, die Rentenreform ist bei den Deutschen beliebt.

Einem Zeitungsbericht zufolge werden die Kosten deshalb sehr viel höher ausfallen als bisher angenommen - das Bundesarbeitsministerium widerspricht dem allerdings. Der Rheinischen Post zufolge sollen die Ausgaben in diesem Jahr voraussichtlich 1,5 Milliarden Euro statt der geplanten 0,9 Milliarden betragen. Im kommenden Jahr sei demnach mit Kosten von drei Milliarden statt der geplanten 1,9 Milliarden Euro zu rechnen.

Das Bundesarbeitsministerium schreibt in einer Stellungnahme jetzt, dass diese Zahlen auf einem falschen Vergleich beruhten: Im Gesetzesentwurf seien für die neue Rente 0,9 Milliarden Euro eingeplant worden - allerdings unter anderem ohne Berücksichtigung von Beitragsausfällen. Denn die Höhe dieser Ausfälle hätte man noch verlässlich beziffern können. Die Rheinischen Post allerdings komme auf die 1,5 Milliarden Euro, indem sie unter anderem diese Beitragsausfälle mit hinzurechne. Dies sei ein Vergleich von "Äpfeln und Birnen".

Wer einen Antrag für die Rente mit 63 einreicht, scheint in den meisten Fällen aber Erfolg zu haben: Von den 163 000 Anträgen, die bis Ende Oktober gestellt wurden, seien bereits etwa 110 000 bearbeitet und "fast ausnahmslos bewilligt" worden, sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung der Rheinischen Post. Die meisten der Antragssteller, zwei Drittel, sind nach Angaben der Rentenversicherung Männer.

Wer die Rente mit 63 in Anspruch nehmen kann

Seit dem 1. Juli 2014 kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wer mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat - ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Er erhält das volle Altersgeld. Wichtig ist dabei das Geburtsdatum: Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist und noch nicht in Rente ist, kann sein Altersgeld nun schon mit 63 Jahren beziehen, nach dem Stichtag wird die Grenze stufenweise angehoben. Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, ändert sich nichts.

Vor der Reform lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und drei Monaten. Jeder, der früher in den Ruhestand wollte, musste für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent Abschlag von seiner Rente akzeptieren. Nur eine Ausnahme gab es: Wer 45 Jahre lang pflichtversichert war und 65 Jahre alt, konnte auch nach der vorigen Regelung abschlagsfrei in den Ruhestand.

Welche Zeiten angerechnet werden

Zu den 45 Jahren Pflichtversicherung, die man benötigt, um von der neuen Rente zu profitieren, zählen unter anderem die Zeiten des Zivil- oder Wehrdienstes, der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes oder der Pflege von Angehörigen. Außerdem werden nun auch die Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde, mit angerechnet. Außer die zwei Jahre vor dem Eintritt in die abschlagsfreie Rente - diese werden nicht angerechnet. Auch Zeiten, in denen Hartz IV beansprucht wurde, werden nicht berücksichtigt.

Was nebenbei verdient werden darf

Bis zur Altersgrenze von 65 Jahren und drei Monaten darf man sich zwar etwas hinzuverdienen, allerdings gibt es Grenzen. Wer nicht mehr als 450 Euro zusätzlich einnimmt, bekommt weiter seine volle Rente ausgezahlt. Wer einen höheren Betrag erwirtschaftet, dessen Rente mindert sich - der Verdienst wird auf das Altersgeld angerechnet. Wer eine entsprechende Höchstgrenze überschreitet, dessen Altersgeld entfällt sogar komplett. Nach Überschreiten der Altersgrenze können Rentner allerdings so viel dazuverdienen, wie sie wollen.

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