Vorwurf: Diskriminierung:EU geht gegen Riester-Rente vor

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Die Riester-Rente muss wohl geändert werden, denn die EU sieht in den Policen Nachteile für Ausländer - und für Deutsche, die im Ausland arbeiten.

In Deutschland gilt sie inzwischen als Erfolgsmodell. Etwa zwölf Millionen Riester-Verträge sind hierzulande inzwischen abgeschlossen - die private Altersvorsorge, die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannt ist, hat sich etabliert.

Die EU sieht in der Riester-Rente eine Diskriminierung von Ausländern. (Foto: Foto: dpa)

Die EU ist allerdings nicht ganz so überzeugt von den Policen. Die Bestimmungen über die Riester-Rente müssen nun wahrscheinlich geändert werden, weil sie Ausländer diskriminieren. Die staatlich geförderte Altersvorsorge verstößt nämlich nach Ansicht von EU-Generalanwalt Jan Mazak gegen europäisches Recht. In einem Schlussantrag rügt Mazak unter anderem, dass die staatliche Zulage für Riester-Sparverträge nur dann gewährt wird, wenn der Betroffene in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Grenzarbeitnehmer, die aufgrund von Abkommen zur Doppelbesteuerung an ihrem Wohnsitz im Ausland besteuert würden, seien so von der Zulage ausgeschlossen.

Nur für Immobilien in Deutschland

Weiter kritisiert der Generalanwalt, dass das gebildete Kapital zwar teilweise zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden dürfe, allerdings nur für Immobilien in Deutschland. Weiter beanstandet er, dass die Zulage zur Altersvorsorge zurückgezahlt werden muss, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in der Bundesrepublik beendet wird - etwa bei einem Umzug ins Ausland.

Mazak findet das diskriminierend - und schlägt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor festzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur ergänzenden Altersvorsorge gegen das Diskriminierungsverbot in der EU sowie gegen die Freizügigkeit verstoßen. Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof aber nicht bindend, allerdings folgt das oberste EU-Gericht meist den Empfehlungen der Generalanwälte.

Die private Riester-Rente wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Für Eltern gibt es eine Kinderzulage. Für Versicherungs-, Bankspar- und Investmentfondsverträge gelten bei dieser Form der Altersvorsorge vielfältige Vorschriften, um die Ansprüche der Einzahler zu sichern. So muss nach Ende der Ansparphase mindestens das eingezahlte Kapital plus die staatliche Zulage als Zusatzrente zur Verfügung stehen.

© sueddeutsche.de/Reuters/dpa/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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