Zum Beispiel dieser Fall: Ein Student startet sein Auslandssemester in Frankreich. Kurz nach der Ankunft bricht er sich den Arm. Er hat zwar extra dafür eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen, doch diese will die Behandlungskosten nicht erstatten. Der Grund: Der Student war spontan früher losgefahren und vor Beginn der Vertragslaufzeit aufgebrochen. Seine deutsche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Mehr als tausend Euro muss er selbst zahlen, für das Röntgen, die Versorgung und für Kontrolluntersuchungen.
Versicherungsschutz im Ausland:Sicher in der Welt unterwegs
Lesezeit: 4 min
Wer für längere Zeit oder für immer ins Ausland aufbricht, sollte sich rechtzeitig um seinen Versicherungsschutz kümmern.
(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)Wer lange reist oder dauerhaft im Ausland lebt, muss aufpassen: Übernimmt die Versicherung den Rückflug? Und was ist, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt?
Von Anna Gentrup
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Elternschaft
Mutterseelengechillt
Beziehung
"Die beste Paartherapie ist das Zusammenleben"
Beziehung
Wenn der einseitige Kinderwunsch die Beziehung bedroht
Psychische Gesundheit
"Mental Load ist unsichtbar, kann aber krank machen"
Digitalisierung
KI, unser Untergang?