Versicherungen gegen Wind und Wetter:Eins aufs Dach

Fast alles ist versicherbar. Wie Hauseigentümer sich vor "Sommerschäden" schützen können.

Von Sebastian Hepp

Keller, die nach anhaltenden Regenfällen unter Wasser stehen, von orkanartigen Stürmen eingedrückte Dächer, Überspannungsschäden an Elektrogeräten infolge von Blitzschlag und Häuser, die zunehmend auch Erdrutschen zum Opfer fallen - in diesem Sommer, der nach Einschätzung von vielen noch kein richtiger war, häufen sich die Katastrophenmeldungen. Angesichts einer Entwicklung, die wohl mit dem Klimawandel tun hat, fürchtet so mancher Wohnungsbesitzer oder Hauseigentümer um seine Einrichtung, wenn nicht um seine Immobilie als solche.

Versicherungen gegen Wind und Wetter: Die Feuerwehr beim Einsatz an einem vom Blitz getroffenen Haus. Direkte Blitzschäden sind laut der Versicherungskammer Bayern meist von der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgedeckt.

Die Feuerwehr beim Einsatz an einem vom Blitz getroffenen Haus. Direkte Blitzschäden sind laut der Versicherungskammer Bayern meist von der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgedeckt.

(Foto: Foto: dpa)

Was aber kann er tun, um das Risiko zu minimieren und halbwegs beruhigt in den Jahresurlaub aufbrechen zu können? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Immobilienbesitzern dazu, sich rechtzeitig um die Sicherung ihrer Keller und Häuser zu kümmern. "Wer das arglos dem Bauunternehmer überlässt, der handelt leichtfertig und muss fast schon mit Wasser im Keller rechnen", warnt Thomas Penningh, Architekt und Vorsitzender des VPB, speziell vor der Gefahr von Überschwemmungen. Die Ursachen hierfür seien vielfältig. Oft werde das Wasser durch den Abfluss ins Haus zurückgedrückt.

Rettungsanker Wohngebäudeversicherung

Häufig seien Rückstauventile nicht richtig gewartet oder gar nicht vorhanden. Und manchmal stünden beim Wolkenbruch einfach nur Kellerfenster offen. "Mitunter läuft auch das Wasser an abgeböschten Bereichen vor Kellerfenstern nicht schnell genug ab, weil Abflüsse zu gering dimensioniert sind", führt Penningh ein weiteres Beispiel an. Während die Vorschriften für Windlasten in den vergangenen Jahren an die stärkeren Stürme angepasst worden seien, seien die Anforderungen an die Regenrückhaltesysteme in den Neubaugebieten noch immer die alten. "Schüttet es dann kräftig, können die Systeme das Wasser nicht mehr fassen und es drückt sich zurück in die Keller der Häuser", führt Penningh weiter aus.

"Wer neu baut", so der Rat des Verbraucherschützers, "sollte deshalb immer auch die Nachbarn nach ihren Erfahrungen fragen". Meist hätten in einem Wohngebiet alle die gleichen Probleme. Seien diese im Vorfeld bekannt, gebe es bautechnische Möglichkeiten, um Wassereinbruch und Schäden zu verhindern.

Was aber ist, wenn sich wetterbedingte Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindern lassen? "Gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser kann man sich mit einer Wohngebäudeversicherung versichern", sagt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus & Grund in München. Stürzer, dessen Eigentümerschutzgemeinschaft 24.000 Mitglieder mit insgesamt 400.000 Wohnungen in München betreut, registrierte in jüngster Zeit unter anderem eine Zunahme von Wasserschäden wegen undichter Leitungen. Diese würden in den immer älter werdenden Häusern in der Regel nicht erneuert.

Bei Wind und Wetter

Auch die Schäden durch Windbruch nehmen nach seiner Beobachtung zu. "Bei Frühjahrs- oder Herbststürmen richten umstürzende Bäume vermehrt Schäden an Hausdächern oder Garagen an", so Stürzer. Wenn den Eigentümer des Baumes keine Schuld treffe, sei der Schaden als ein Ereignis von höherer Gewalt von der Gebäudeversicherung mit abgedeckt. Sowohl Mietern wie Hauseigentümern rät der Rechtsanwalt aber auch zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Der Fall, dass ein Mieter ein Fenster offen lässt und es wegen eines Wassereinbruchs zu einem Schaden am Parkett kommt, gehört nach seinen Worten ebenso zum Beratungsalltag von Haus und Grund wie der, dass ein Hauseigentümer sein Dach nicht regelmäßig kontrolliert und herabfallende Ziegel Personen- oder Sachschäden verursachen.

Nach den Erkenntnissen von Thomas Bundschuh, Pressesprecher der Versicherungskammer Bayern, nehmen die Schäden durch Blitzschlag in jüngster Zeit deutlich zu. Der Blitz müsse hierbei nicht direkt ins Haus einschlagen, "es reichen Überspannungsschäden an Haushaltsgeräten, Fernsehern oder Computern", erläutert er. Direkte Blitzschäden sind laut Bundschuh meist von der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgedeckt.

Ausweg Elementarschaden-Versicherung

Für indirekte Schäden wie Überspannung müsse man hingegen eine Zusatzpolice abschließen. "Bei Blitzschlag ist es am besten, einfach die Stecker herauszuziehen", rät Bundschuh.

Wer eine spezielle Versicherung gegen Überschwemmungen abgeschlossen hat, besitzt nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Elementarschaden-Versicherung bezahle die Reparaturen, die in Folge einer Überschwemmung am Haus selbst, aber auch an den versicherten Nebengebäuden auf dem Grundstück, wie etwa Schuppen oder Garage, entstehen. "Nur wenige Flächen in Deutschland sind nicht versicherbar, weil sie fast jedes Jahr unter Wasser stehen", informiert der GDV in einer seiner Broschüren.

Tatsächlich abgeschlossen wird eine Elementarschaden-Versicherung bislang aber nur selten. "Von den rund drei Millionen Kunden, die bei uns eine Gebäudeversicherung haben, sind nur sechs bis sieben Prozent auch gegen Elementarschäden versichert", zieht Bundschuh die Statistik von der Versicherungskammer Bayern heran. Die Versicherungslücke bei Naturkatastrophen will das Unternehmen nun auch durch das Angebot einer Gebäudeversicherung mit Klimakasko schließen.

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