Versicherung:Wenn Weihnachten Feuer fängt

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Pünktlich zum Advent leuchten die Kerzen. Deshalb gelten gerade in dieser Jahreszeit ganz besonders strenge Maßstäbe, was den Versicherungsschutz angeht.

Je mehr Lichtlein an Adventskränzen und Tannenzweigen brennen, desto mehr wächst das Unbehagen in vielen Hausrat- und Haftpflicht-Versicherungsfirmen. Die Zeit rund um Weihnachten und Silvester kommt die Branche traditionell teuer zu stehen. Alle Jahre wieder brennt es im Schnitt in etwa 200.000 deutschen Wohnungen, die Sachschäden summieren sich auf gut eine Milliarde Euro, rund 600 Tote sind alljährlich zu beklagen. Wenn es brennt, dann passiert das häufig zum Fest der Liebe, wie Feuerwehren und Verbraucherschützer warnen.

Besonders strenge Regeln

Schon der Funke einer Wunderkerze genügt, um einen trockenen Christbaum explosionsartig zu entzünden. Wer dann eine Hausratversicherung hat, wird im ersten Moment heilfroh sein. Doch die Sicherheit ist trügerisch. Rund um Advent und Silvester kann ihm häufig selbst die beste Police nicht weiterhelfen. In dieser Jahreszeit gelten ganz besonders strenge Maßstäbe, was den Versicherungsschutz angeht, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Vor allem, wenn brennende, umgekippte Kerzen, trockene Adventsgestecke und Tannenbäume im Spiel waren.

Wann die Versicherung nichts zahlt

Kann dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist dessen Versicherungsschutz nämlich futsch. Der Betroffene bleibt auf seinem Schaden sitzen. Die Versicherung muss nicht zahlen, sobald der Geschädigte die allgemein übliche Sorgfalt und Vorsicht außer Acht gelassen hat.

Und das geht ruck-zuck: Grob fahrlässig handelt bereits der, der seine brennenden Kerzen mehr als 15 bis 20 Minuten aus den Augen lässt, wie das Oberlandesgericht Schleswig urteilte (Aktenzeichen: 2 U 161/99).

Wenig kulanter Versicherungsschutz

"Wer Weihnachtskerzen an hat, während er im Nebenzimmer eine Weile telefoniert, und dann einen Brandschaden melden muss, wird bei seiner Versicherung vermutlich auf Granit beißen", warnt die Verbraucherzentrale.

Der Versicherungsschutz hänge zur Weihnachtszeit häufig am seidenen Faden, mahnt die Versicherungsexpertin zu äußerster Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Versicherer versuchten dann gern, von "ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Da sind schon alle Alarmglocken an, da wird ganz genau drauf geachtet, was noch als leichte Fahrlässigkeit durchgeht und was schon grob fahrlässig war," weiß die Verbracherzentrale. Die Firmen seien in solchen Fällen wenig kulant. Ihre Ausgaben müssten einfach im Rahmen bleiben.

Aufpassen ist der beste Schutz

Deshalb können Verbraucher nur eins tun: aufpassen und nochmals aufpassen. Auch ein Warnhinweis auf der Packung, die Wunderkerzen nicht im Haus abzubrennen, sollte Ernst genommen werden. Passiert ein Unglück, geht der Brandschaden meist voll zu Lasten des Betroffenen. Die knallharten Positionen der Versicherungen seien schon oft genug vor Gericht bestätigt worden, betont auch die Zeitschrift "Finanztest".

Auch wenn die Katze in einem unbeaufsichtigten Moment die brennende Kerze auf dem Adventkranz umstößt, während das Herrchen draußen vor der Tür ein kurzes Gespräch führt, ist die Versicherung aus dem Schneider, bestätigte das Amtsgericht St. Goar (3 C 278/97).

"Unbeaufsichtigt" muss aber nicht einmal bedeuten, dass man das Haus verlässt. Es reicht schon, dass eine Familie in der Küche isst, während das Adventsgesteck im Wohnzimmer Feuer fängt, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf betonte (4 U 259/84).

Die Versicherung darf sich auch dann verweigern, wenn man sein Kind als Aufpasser im Raum mit den angezündeten Teelichtern ließ und es trotzdem zum Wohnungsbrand kam. Eine Sechsjährige reicht als Aufsichtsperson nicht aus, befand das Amtsgericht Eisenhüttenstadt (6 C 566/01).

Bei der Schadenregulierung werden es die meisten Betroffenen nach Ansicht Weidenbachs also eher schwer haben, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu entkräften. Police hin oder her: Nur wer tatsächlich ungewöhnliche Umstände anführen könne und über viel Überzeugungskraft verfüge, werde seinen Schaden letztlich nicht selbst zahlen müssen, ist auch "Finanztest" überzeugt

Welche Versicherung eingreift

Eine Reihe von Versicherungen schützt ihn aber vor den finanziellen Konsequenzen:

Die Hausratversicherung springt ein, wenn Tischfeuerwerk oder brennender Weihnachtsbaum die Wohnung, Gardinen oder Möbel brandmarken.

Aber auch der Löschwasserschaden wird ersetzt, sogar die beschädigten Weihnachtsgeschenke.

Hantiert ein Gast ungeschickt mit Knallfröschen oder Feuerwerk, übernimmt seine Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden.

Die Wohngebäudeversicherung, die der Mieter normalerweise als Nebenkosten zahlen muss, ersetzt Schäden in der Wohnung oder am Haus.

Die Versicherung hilft nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Sicherer: elektrische Kerzen

Elektrische Lichterketten sind grundsätzlich sicherer als Kerzen. Dabei sollte jedoch Augenmaß bewahrt werden. So kann eine Lichterkette im Dauerbetrieb die Stromkosten im Haushalt erheblich in die Höhe treiben.

Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) verursacht ein einziger, zehn Meter langer Lichtschlauch in fünf Wochen Stromkosten in Höhe von rund 20 Euro - bei einem Strompreis von 17 Cent pro Kilowattstunde. So viel Strom verbrauche ein 140-Liter-Kühlschrank der sparsamsten Energieeffizienzklasse A++ im gesamten Jahr.

Die Stromkosten lassen sich laut dena leicht verringern, indem die Lichterketten tagsüber ausgeschaltet und nur in den Abendstunden in Betrieb genommen werden. Das automatische Ein- und Ausschalten kann eine Zeitschaltuhr übernehmen.

Eine weitere Strom sparende Alternative seien Lichterketten in LED-Technologie. Die Licht emittierenden Dioden (LED) benötigten bei gleicher Helligkeit nur knapp ein Drittel des Stroms, den herkömmliche Glühlampen brauchen. Dabei halten sie rund 100 Mal länger.

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