Vermögenswirksame Leistungen:Wenn Chef und Staat mitsparen

Vermögenswirksame Leistungen heißen so, weil sie in Richtung Vermögensaufbau wirken. Sie sich entgehen zu lassen, wäre schade.

Matthias Autenrieth

Auch wenn es viele Arbeitnehmer nicht wissen oder ignorieren: Sie haben die Möglichkeit, ihren Chef für sich sparen zu lassen - durch vermögenswirksame Leistungen (VL).

Vermögenswirksame Leistungen: Vermögenswirksame Leistungen fallen nicht vom Himmel - der Staat verlangt Eigeninitiative.

Vermögenswirksame Leistungen fallen nicht vom Himmel - der Staat verlangt Eigeninitiative.

(Foto: Foto: Photocase/nurmalso)

Auf diese Leistungen haben die meisten festangestellten Arbeitnehmer aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag einen Anspruch. Und auch wenn es nicht die Welt ist, was ihr Chef für sie anlegt: Summen zwischen 6,45 Euro und 40 Euro pro Monat sind auf Dauer nicht zu verachten.

Allerdings setzt es etwas Eigeninitiative voraus, das zusätzliche Geld zu erhalten. So muss der Arbeitnehmer im ersten Schritt klären, ob er einen Anspruch hat. Am einfachsten ist hier das Gespräch mit dem Chef, der Personalstelle oder der Blick in den jeweils geltenden Tarifvertrag. Der nächste Schritt ist dann der Abschluss eines speziellen VL-Sparplans. Dabei ist der Arbeitnehmer nicht auf eine Variante festgelegt, sondern kann je nach Neigung eine geeignete Anlageform wählen. Zur Auswahl stehen dabei unter anderem Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne.

Der Arbeitgeber überweist das Geld

Nachdem die Entscheidung für eine VL-Art gefallen ist, unterschreibt der Arbeitnehmer den Vertrag und überreicht seinem Arbeitgeber einen Durchschlag. Danach überweist dieser dann im festgelegten Abstand, meist monatlich, den dem Arbeitnehmer zustehenden Betrag direkt auf das Sparkonto. Für den Fall, dass dieser Arbeitnehmer den Betrag erhöhen möchte, ist das möglich. Dazu muss er die zusätzlichen Zahlungen aus seinem Nettolohn leisten.

Der zugrunde liegende Sparvertrag läuft sechs Jahre lang. Daran schließt sich eine Sperrfrist von einem Jahr an, in der der Arbeitnehmer nicht auf das Geld zugreifen kann. Nach sieben Jahren hat der Anleger die Verfügungsgewalt über das Sparvermögen.

Der Staat hilft mit der Arbeitnehmersparzulage

Zusätzlich zu den Zahlungen des Arbeitgebers gibt es unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen noch eine staatliche Förderung von bis zu insgesamt 432 Euro innerhalb der sechs Ansparjahre, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Gefördert werden hier Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro für Ledige beziehungsweise 35.800 Euro für Verheiratete.

Die Zulage wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt werden. Hierzu muss eine Bescheinigung des den VL-Vertrag verwaltenden Geldinstituts der Anlage N der Steuererklärung hinzugefügt werden. Die Auszahlung des stattlichen Beitrags erfolgt nach Vertragsende.

Im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie wurden die vermögenswirksamen Leistungen im Jahr 2006 durch die altersvorsorgewirksamen Leistungen abgelöst, die stärker die staatlich gewünschte private Altersvorsorge fördern.

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