Vermögenswirksame Leistungen:Gibt es Unterstützung vom Staat?

Vermögenswirksame Leistungen sollen helfen, mithilfe des Chefs ein kleines Vermögen aufzubauen. In manchen Fällen erhält man zusätzlich staatliche Förderung.

Von Marina Engler

Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, vom Chef beziehen, haben unter bestimmten Umständen zusätzlich Anspruch auf staatliche Förderung. Sowohl das eigene Einkommen als auch das Finanzprodukt, in das man seine VL investiert (mehr zu den Anlageformen), spielen dafür eine wichtige Rolle.

"Manche VL-Produkte lohnen sich trotz geringer Zinsen, wenn man eine staatliche Förderung erhält", erklärt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. "Dazu gehört zum Beispiel der Bausparvertrag, weil man dafür im Idealfall mehrere Zuschüsse erhalten kann."

Entscheidend dafür ist das zu versteuernde Einkommen, also das Bruttogehalt abzüglich sämtlicher Steuern, Sozialabgaben, Freibeträge, Werbungskosten, etc. Wenn dieser Betrag unterhalb bestimmter Grenzen (siehe unten) bleibt, besteht Anspruch auf die jeweilige Förderung. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die zusammen veranlagt sind, ist die Grenze doppelt so hoch.

Vermögenswirksame Leistungen

Welches Produkt bekommt welche Förderung?

Wie aus der Tabelle ersichtlich, unterstützt der Staat vor allem Personen mit relativ geringem Einkommen beim Vermögensaufbau. Damit die staatliche Förderung fließt, muss der Sparvertrag über mindestens sieben Jahre abgeschlossen werden. "Eine längere Laufzeit als sieben Jahre, wie sie sich manchmal bei Bausparverträgen oder Aktienfondssparplänen empfiehlt, ist kein Problem", macht Finanzexperte Scherfling deutlich. "Lediglich eine kürzere Laufzeit ist nicht gestattet, wenn man die staatliche Förderung in Anspruch nehmen will."

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss diese mit der Steuererklärung (mehr dazu in diesem Ratgeber-Text) in der Anlage VL beantragt werden. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, weil er zum Beispiel zu wenig verdient, kann die Sparzulage auch separat beim Finanzamt beantragen. Beides ist auch noch bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Ausgezahlt wird die Förderung dann am Ende der Laufzeit zusammen mit den angesparten VL. Die Arbeitnehmersparzulage ist dabei steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Wohnungsbauprämie ist eine Extra-Förderung nur für Bausparverträge und einige Genossenschafts-Sparmodelle. Sie wird ausschließlich auf den Anteil gewährt, der aus eigener Tasche in den Sparvertrag eingezahlt wird. Für die Beantragung erhält der Sparer normalerweise automatisch von der Bank am Ende des Jahres eine Vorlage. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden und ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Sie wird ausgeschüttet, wenn man mit dem angesparten Geld am Ende der Laufzeit Wohneigentum kauft. Unter-25-Jährige erhalten die Prämie auch, wenn sie das Geld anderweitig ausgeben.

Aus eigener Tasche aufstocken

Je nachdem, wie hoch die vermögenswirksamen Leistungen des Chefs ausfallen, kann es sich lohnen, diese aus eigener Tasche aufzustocken. "Der Betrag wird dann automatisch vom Gehalt abgezogen und mit auf das Sparkonto überwiesen", erklärt Finanzexperte Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man dadurch die volle staatliche Förderung erhält." (hier: Rechenbeispiele für die verschiedenen Anlageformen von vermögenswirksamen Leistungen).

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