Verlorener Schlüssel:Richtig teuer

Für Mieter kann es kostspielig werden, wenn sie den Schlüssel zur Wohnung verlieren. Denn Vermieter dürfen dann allerlei.

Zum Beispiel Geld für den Einbau einer neuen Schließanlage verlangen, wenn der Mieter den Verlust verantworten muss und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen ist.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 43b C 228/07). In dem Fall sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Sohn der Mieterin am Verlust des Schlüssels schuld war. Die Mieterin machte geltend, der Schlüssel sei möglicherweise am Strand von Warnemünde verloren gegangen.

Nach Ansicht der Richter kann das nur passieren, wenn der Schlüssel nicht hinreichend sorgfältig mitgeführt wird. Und ein Schadensersatz könne nur dann ausgeschlossen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schlüssel nicht in falsche Hände gelangt ist, erklärt der Mieterverein.

Das sei in diesem Fall aber nicht ausgeschlossen, daher müsse der Mieter für den Einbau einer neuen Schließanlage aufkommen.

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