Verkauf:Steuerfalle bei Spekulationsfrist

Wer eine Immobilie nach kurzer Zeit wieder verkauft, muss Steuern zahlen. Davon gibt es Ausnahmen - allerdings mit vielen Fallstricken.

Für den Verkauf von privaten Immobilien gibt es eine Spekulationsfrist. Wer das Haus oder die Wohnung nach Ablauf von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft, muss keine Steuern auf den Erlös zahlen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin hin. Auch vorher kann der Verkauf steuerfrei sein. Voraussetzung: Die Immobilie wurden zwischen der Anschaffung und dem Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Mindestens aber muss die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie den zwei vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein.

Bei Ehescheidungen kann diese Regelung aber zur steuerlichen Falle werden. Gehört die Immobilie zum Beispiel nur einem Ehegatten, der nach der Trennung auszieht, ist die Selbstnutzung nicht mehr erfüllt. Gehört die Immobilie beiden Ehegatten und einer zieht wegen der Trennung aus, erfüllt nur der im Haus verbleibende Ehegatte die Kriterien der Selbstnutzung. "Für den anderen Ehegatten kann dann beim späteren Verkauf entsprechend seinem Anteil ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen", erklärt BDL-Geschäftsführer Erich Nöll.

Diese Regelung kann selbst dann zur Steuerfalle werden, wenn die Immobilie gar nicht an Dritte verkauft wird, sondern der hälftige Anteil an den im Haus verbliebenen Ehegatten übertragen wird. Steuerlich zählt dieser Vorgang als Verkauf. Stand die Immobilie leer, ist ebenfalls einiges zu beachten, um das Kriterium der Selbstnutzung zu erfüllen. Der Leerstand darf nicht für eine Vermietung oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige oder Dritte genutzt werden, warnt Nöll. Lediglich das Bewohnen durch Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird, zähle als Selbstnutzung.

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