Verjährungsfrist für 2006:Bald ist Schluss

Wohnungseigentümer sollten sich wegen der anstehenden Verjährung den 31. Dezember rot im Kalender anstreichen.

Wohnungseigentümer sollten sich wegen der anstehenden Verjährung den 31. Dezember rot im Kalender anstreichen. Denn mittlerweile betrage die Verjährungsfrist für Ansprüche nur noch drei Jahre.

Spätestens Ende 2009 müssen also alle Forderungen angemeldet sein, die 2006 entstanden sind. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Finanzielle Ansprüche gehen sonst verloren. Denn die Dreijahresfrist beginnt am Endes des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiele für Ende 2006 verjährende Ansprüche seien 2006 fällig gewordene Hausgelder, Sonderumlagen oder Forderungen aus Betriebskosten- und sonstigen Jahresabrechnungen, zählt der Verein auf. Wer eine Wohnung vermietet und noch auf Mieten aus dem Jahr 2006 wartet, sollte bis Jahresende ein Mahnverfahren einleiten, falls das nicht schon geschehen ist.

Mehr Zeit hätten Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn es um die Beseitigung von Baumängeln geht - je nach Vertrag verjähren sie nach vier oder fünf Jahren. Außerdem ist hier das Abnahmedatum der Stichtag, nicht der 31. Dezember. Um die Verjährung zu vermeiden, reicht eine schriftliche Mahnung nicht aus. Die Ansprüche müssen gerichtlich geltend gemacht werden, etwa durch Einleiten eines Mahnverfahrens.

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