Verfassungsgericht: Steuer-CDs:Steuerbetrüger verlieren letzte Hoffnung

Das Bundesverfassungsgericht billigt die Nutzung von Daten auf Steuer-CDs bei der Strafverfolgung. Die von Informanten angekauften Informationen dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Daten auf sogenannten Steuer-CDs bei der Strafverfolgung erlaubt.

Regierung grundsätzlich zu Steuerdaten-Kauf bereit

Daten auf Steuer-CDs von Informanten dürfen bei der Strafverfolgung genutzt werden.

(Foto: dpa)

Die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden, entschieden die Richter. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).

Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück. Der erforderlichen Anfangsverdacht für die Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte.

Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.

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