Vererben:Wer wird bedacht?

Es lohnt sich, rechtzeitig über die Verwendung angesparter Beiträge nachzudenken, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Jochen Bettzieche

Schon heute ans Alter denken, das sei wichtig, heißt es allerorten. Schließlich reicht die gesetzliche Rente nicht für das Leben im Ruhestand. Also sparen Familien bereits heute für eine Zeit, die für sie in ferner Zukunft liegt - und die nicht jeder erlebt. Sei es durch Unfall oder Krankheit, manche Menschen sterben, bevor sie das Rentenalter erreicht haben.

Was in diesem Fall mit dem Geld geschieht, das mühevoll in oft kleinen Raten über Jahre angespart wurde, hängt von der jeweiligen Art der Vorsorge ab. Denn es ist nicht selbstverständlich, dass der Ehegatte die Beiträge gutgeschrieben bekommt, wenn sein Partner vor Eintritt ins Rentenalter stirbt. Kinder und andere interbliebene sind oft noch schlechter gestellt.

Riester-Produkte Bei Riester-Produkten erhalten die Sparer staatliche Zulagen für die Altersvorsorge. Sterben sie jedoch früh, wird es je nach Produkt heikel. "Sinn und Zweck der Riester-Förderung ist eine lebenslange Altersversorgung, die mit dem Tod abgeschlossen ist", sagt Peter Ziegler, einer der Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Förderbeiträge stehen daher nur dem Versicherungsnehmer zu. Mit einer Ausnahme: Der überlebende Ehegatte kann die Förderbeiträge auf seinen Riester-Vertrag überschreiben.

Falls er noch keinen Vertrag hat, kann er eigens zu diesem Zweck einen abschließen. "Allerdings müssen im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung gegeben sein", sagt Ziegler, "die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben."

Tatsächlich können sie sich aber auch getrennt veranlagen lassen, ohne den Anspruch zu verlieren. Andere Erben wie etwa die Kinder müssen hingegen die Förderbeiträge und den Steuervorteil zurückzahlen.

Steuerrechtlich betrachtet handelt es sich um eine "schädliche Verwendung" der Förderung. Sie erhalten lediglich Beiträge sowie den Ertrag, also beispielsweise die Sparplanzinsen.

Wie viel am Ende übrigbleibt, hängt vom Produkt ab. "Bei Bank- und Fondssparplänen ist das Guthaben leicht zu ermitteln", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Schließlich liegt das Geld auf dem Konto.

Schwieriger wird es bei einer Rentenversicherung. "Hier fließen meist nur die unverzinsten Beiträge zurück", sagt Nauhauser. Der Versicherungsnehmer kann allerdings zusätzlich eine Hinterbliebenenversicherung und eine Rentengarantiezeit vereinbaren, die bestimmt, wie viele Jahre mindestens eine Rente gezahlt wird, auch an mögliche Erben.

Das sogenannte Wohnriester, auch Eigenheimrente genannt, ist kompliziert. "Hier müssen die Erben zwar weder Steuervorteile noch Zulagen zurückzahlen, dafür wird der Stand des Wohnförderkontos nachträglich versteuert, auf dem sich alle Zahlungen des Versicherten und des Staates befinden, plus ein theoretischer Zins von zwei Prozent pro Jahr", sagt Finanzexperte Nauhauser.

Und das kann teuer werden. Wenn sich dort bereits eine hohe Summe angesammelt hat, rutschen die Erben in der Steuerprogression weit nach vorne und zahlen einen hohen Satz. Stirbt der Versicherungsnehmer nicht, ist Wohnriester hingegen attraktiver als die anderen Modelle.

Wer wird bedacht?

Rürup-Rente Härter trifft es Erben, wenn der Verstorbene eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen hat. Diese wird hauptsächlich Selbständigen angedient.

"Man muss klipp und klar sagen, das Geld ist dann weg", sagt Carl Groß, Vizepräsident des deutschen Forums für Erbrecht.

Je nach Anbieter kann der Versicherte eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder die Kinder vereinbaren. Zudem existieren Zusatzversicherungen zur Rückerstattung der Beiträge im Falle des vorzeitigen Ablebens. Die Zusätze kosten jedoch.

Lebensversicherung Einfacher geht es bei der speziellen Form der kapitalgebundenen Lebensversicherung.

Dabei wurde eine einmalige Auszahlung des über die Jahre angesparten Kapitals zu einem Fixtermin vereinbart. "Hier wird bei Abschluss des Vertrags festgelegt, wer das Vermögen erhält, wenn der Versicherte stirbt", sagt Groß.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen.

Rentenversicherung Bei der privaten Rentenversicherung hingegen sieht es ebenfalls düster aus für Erben. Am besten sollten sie den alten Menschen darauf ansprechen. Denn das System funktioniert nur, weil die Beiträge frühzeitig sterbender Versicherungsnehmer helfen, den Langlebenden ihre Rente zu zahlen. "Wenn man weder einen Hinterbliebenenschutz noch eine garantierte Laufzeit für die Rentenzahlung abgeschlossen hat, ist das Geld verloren", sagt Groß.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Rückzahlung der Beiträge im Falle des vorzeitigen Ablebens zu vereinbaren.

Wer wird bedacht?

Betriebliche Altersvorsorge Bei der betrieblichen Altersvorsorge hilft der Arbeitgeber seinen Angestellten, im Rentenalter genügend Geld zur Verfügung zu haben.

Monatlich wandert hier Geld in einen bestimmten Topf. Hier existieren verschiedene Modelle: Pensionskassen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Direktzusagen.

"In der Regel erhalten Ehegatten nach dem Tod des Partners weiterhin 60 Prozent der Zahlungen", sagt Groß. Auch an den Nachwuchs wird gedacht. Allerdings nur, wenn dieser noch nicht auf eigenen Beinen steht.

Risikolebensversicherung Diese Versicherung ist gerade für den Fall des vorzeitigen Ablebens gedacht.

Alleinstehende können, so die Experten, guten Gewissens darauf verzichten - wen wollten sie mit dieser Versicherung auch absichern? Für Familien sind diese Produkte jedoch sinnvoll, besonders dann, wenn beispielsweise das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist.

Denn die Hinterbliebenen erhalten hier beim Tod des Versicherten einen vorab bestimmten Betrag. Das hilft insbesondere, wenn der Verstorbene selbst gearbeitet hat oder gar Haupternährer war.

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