Verbraucherschutz:Union und DWS streichen Abzockgebühren

Die Finanzaufsicht hatte die Praxis eigentlich verboten. Aber die Fondsanbieter Union und DWS nutzten ein Schlupfloch in Luxemburg - und haben nun doch Einsicht.

Von Andrea Rexer, Frankfurt

Die Fondsgesellschaften Union und DWS geben nach: Beide Unternehmen werden künftig keine unfairen "Erfolgsgebühren" mehr von den Anlegern verlangen. Die Süddeutsche Zeitung hatte im Dezember berichtet, dass die beiden Fondsgesellschaften über ein Schlupfloch in Luxemburg die deutsche Gesetzgebung umgehen. Hierzulande ist es seit Juni 2013 verboten, Anlegern eine sogenannte Performance Fee zu berechnen. Diese Praxis hatte die Finanzaufsicht Bafin unterbunden, weil sie in ihren Augen unfair gegenüber dem Anleger ist.

Allerdings gilt die Regel nur für Fonds, die in Deutschland aufgelegt sind - nicht für solche, die in Luxemburg aufgelegt sind. Freiwillig hatten sich die Fondsanbieter Deka und Allianz Global Investors daher schon Ende vergangenen Jahres dazu verpflichtet, diese Regel auf alle Publikumsfonds anzuwenden. Union, eine Tochter der Genossenschaftsbanken, und die Deutsche-Bank-Tochter DWS hatten diese Anpassung zunächst verweigert. Jetzt ziehen sie nach: "Wir werden die deutschen Regeln auch in Luxemburg anwenden", bestätigen Sprecher von Union und DWS.

Hinter den "Erfolgsgebühren" steckt ein Trick: Sie fallen immer dann an, wenn ein Fonds einen bestimmten Vergleichswert schlägt - etwa wenn ein Aktienfonds bessere Renditen abwirft als der Leitindex Dax. So zahlen Anleger zusätzlich, wenn sich der Fonds gut entwickelt, sie bekommen aber nichts zurück, wenn es schlecht läuft. Für die Fonds ist das lukrativ: Sie schneiden bei jedem kurzfristigen Erfolg mit. Dadurch werden riskante Strategien belohnt. Nach den Bafin-Regeln müssen die Anbieter Misserfolg und Erfolg fünf Jahre lang aufrechnen. Dadurch gleichen sich gegenläufige Bewegungen aus, der Anleger muss weniger bezahlen.

"Besser spät als nie. Ich freue mich, dass die vier führenden Anbieter freiwillig die deutschen Standards für alle Kunden anbieten", sagt Sven Giegold. Der Grünen-Abgeordnete im Europäischen Parlament hatte sich für die Abschaffung der Erfolgsgebühren eingesetzt und verbucht mit dem Zugeständnis der Fondsgesellschaften einen klaren Erfolg.

Für die Anbieter ist das Zugeständnis durchaus schmerzhaft. Pro Fondshaus geht nach Informationen aus Finanzkreisen jährlich ein "mittlerer zweistelliger Millionenbetrag" verloren - ein Betrag, der direkt den Anlegern zugute kommt. Die größte Belastung durch den Verzicht auf Erfolgsgebühren soll Union haben; wie viel Geld dem Haus durch die Anpassung entgeht, will man dort jedoch nicht sagen. Die Prospekte werden im Lauf des Jahres verändert. Sicher ist: Es gab großen Druck innerhalb der Branche, auf die unfairen Gebühren zu verzichten. Denn wenn der Eindruck entsteht, dass Fondshäuser ihre Kunden unfair behandeln, fällt das auf alle zurück.

Offiziell begründen die Fondshäuser die Umstellung damit, dass sich nun abzeichnet, dass es auf europäischer Ebene zu einer ähnlichen Regelung kommen werde. Solange dies unklar gewesen sei, habe man noch abgewartet. Ob diese EU-weite Regelung über die deutsche Gesetzgebung hinausgeht, ist aber noch offen. Grünen-Abgeordneter Giegold wünscht sich das. Zentral ist in seinen Augen ein längerer Durchrechnungszeitraum. Er sieht die Erfolgsgebühren jedoch nur als Anfang: "Das ist ein erster Schritt, um den Wildwuchs bei intransparenten Gebühren einzuebnen. Wir müssen EU-weit einen stärkeren Anlegerschutz verankern."

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