Verbraucherschutz:Rotbäckchen-Saft ist nicht "lernstark"

KINDERSAFT ROTBÄCKCHEN WIRD 50

Abfüllanlage des "Rotbäckchen"-Herstellers Rabenhorst im rheinland-pfälzischen Unkel

(Foto: DPA)

Besser in der Schule dank des richtigen Getränks? Der Hersteller des Kindersafts Rotbäckchen darf auf dem Etikett nicht mehr behaupten, das Getränk sei "lernstark" und gut für die Konzentration. Der Konzern will gegen das Urteil vorgehen.

Die Formulierung "lernstark" auf dem "Rotbäckchen"-Saft für Kinder ist nicht nur sprachlich ungelenk. Sie ist auch unzulässig. Der Hersteller darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben (Aktenzeichen 9 U 405/13).

Das Oberlandesgericht Koblenz hat geurteilt: Die Aussagen "lernstark" sowie "mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" seien wettbewerbswidrig. Die Werbung verstoße gegen eine EU-Verordnung über Angaben zu Nährwerten und Gesundheit bei Lebensmitteln, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Verordnung zu "Health Claims" - Gesundheitsversprechen für Lebensmittel - trat vor einem Jahr in Kraft. Auf der Positivliste der EU stehen 222 Behauptungen. Sie sind erlaubt, weil sie wissenschaftlich haltbar sind.

Gegen die "Rotbäckchen"-Etikettierung geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er argumentiert, die EU-Richtlinie sei besonders streng anzuwenden, wenn es um Kinder gehe. In einer Mitteilung des Verbandes zu "Rotbäckchen" heißt es: "Die umstrittenen Angaben befanden sich direkt unter dem Markenzeichen, dem blonden Mädchen mit den leuchtend roten Wangen. Auf dem Etikett auf Rückseite der Flasche hatte das Unternehmen das Getränk selbst als Kindersaft bezeichnet. "

Das Unternehmen hat angekündigt, gegen die Entscheidung vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

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