Verbraucherschutz:Höhere Ansprüche an Bankberater

Der Bundestag beschließt neue Regeln. Bei Immobilienkrediten soll künftig besser informiert werden, außerdem müssen Mitarbeiter der Geldinstitute Sachkunde nachweisen.

Verbraucher bekommen bei einer Reihe von Finanzangelegenheiten mehr Rechte. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetzespaket, das unter anderem neue Regelungen zu Immobilienkrediten vorsieht. Ein Teil des Pakets ist die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Hier sollen einerseits die Verbraucher bei Immobilienkrediten besser informiert werden, andererseits steigen die Ansprüche an die Berater. So müssen Bankberater, die Immobilienkredite an Verbraucher vergeben, künftig einen Sachkundenachweis erbringen und die Kreditwürdigkeit der Verbraucher genau unter die Lupe nehmen. Um die Unabhängigkeit der Berater zu stärken und eine Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis zu geben, soll es künftig Immobiliendarlehensberater auf Honorarbasis geben. Faule Immobilienkredite hatten in den USA sowie auch in einigen EU-Staaten maßgeblich zur Wirtschafts- und Finanzkrise beigetragen.

Neu geregelt wird zudem das sogenannte ewige Widerrufsrecht für mangelhafte Immobilienkreditverträge. Bei neu geschlossenen Verträgen sollen Verbraucher künftig maximal zwölf Monate und 14 Tage Zeit für den Widerruf des Kreditvertrags haben, wenn der Kreditgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Bislang ist ein Widerruf in solchen Fällen unbegrenzt lange möglich.

Weitere gesetzliche Neuregelungen betreffen Dispokredite. Banken müssen demnach künftig gut sichtbar auf ihrer Internetseite über die Höhe der Zinsen informieren und bei längerer Inanspruchnahme der Dispokredite Bankkunden zu Alternativen beraten.

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