Verbraucherschutz:Endlich wissen, was wie viel kostet

Kreditkunden, Immobilienkäufer und Internetnutzer: Die Justizministerin will die Verbraucher deutlich besser als bisher schützen.

Daniela Kuhr

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte von Verbrauchern entscheidend verbessern. Das geht aus einem fünfseitigen Eckpunkte-Papier ihres Ministeriums hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Verbraucherschutz, ddp

"Unseriöse Unternehmen verschleiern bewusst die Entgeltlichkeit ihrer Angebote."

(Foto: Foto: ddp)

"Deutlich erkennbare Preisangebenfenster"

Geplant sind unter anderem Änderungen für überschuldete Bürger und für Besitzer von Immobiliendarlehen. Zudem will Leutheusser-Schnarrenberger Verbraucher bei Geschäften im Internet besser schützen.

"Leider wird der Internethandel durch einzelne schwarze Schafe in Verruf gebracht", heißt es in dem Papier. "Unseriöse Unternehmen verschleiern bewusst die Entgeltlichkeit ihrer Angebote."

Leutheusser-Schnarrenberger will Unternehmen deshalb verpflichten, "in ihre Internetauftritte deutlich erkennbare Preisangabenfenster aufzunehmen".

Eine verbindliche Bestellung solle erst dann möglich sein, wenn der Verbraucher durch den Mausklick auf das Feld bestätigt hat, dass er von dem Preis Kenntnis genommen hat. "Da die unlauteren Praktiken der Kosten- und Abo-Fallen nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten haltmachen, sollte möglichst eine Regelung auf EU-Ebene erreicht werden."

Das Papier haben Ministeriumsbeamte formuliert. Es wurde von Leutheusser-Schnarrenberger bereits gebilligt.

Um grenzüberschreitende Verträge zu erleichtern, sollten zudem für bestimmte Vertragstypen, wie beispielsweise Reiseverträge, europäische Rechtsinstrumente entwickelt werden. "Unternehmen und Verbraucher könnten sich im Einzelfall einigen, das europäische Recht anstelle des Rechts ihres Mitgliedstaats anzuwenden", schreiben die Verfasser.

Nachholbedarf - auch für den Gesetzgeber

Generell will die Justizministerin die Rechte bei Verbraucherverträgen klarer regeln. "Beim Stichwort Verbraucherverträge denken viele vorrangig an Warenkauf, obwohl inzwischen angeblich 70 Prozent des Sozialprodukts durch Dienstleistungen erwirtschaftet werden", steht in dem Papier. "Auch der Gesetzgeber hat hier noch Nachholbedarf: Wesentliche Regeln über so elementare Verträge wie den Bauvertrag finden sich nicht im Gesetz."

Sie seien vielmehr durch die Rechtsprechung oder in nichtstaatlichen Regelungswerken wie der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt. In einer Arbeitsgruppe solle daher geprüft werden, ob und welche Regelungen zum Bauvertragsrecht erforderlich seien. Ziel sei, die geschuldete Leistung genau zu definieren und elementare Punkte wie etwa die Preisbildung, die Mängelgewähr sowie die Absicherung von Unternehmen und Bauherren gesetzlich zu regeln.

Aufräumen will Leutheusser-Schnarrenberger bei den Informationspflichten für Unternehmen. "Die Feststellung, dass nur der gut informierte Verbraucher vernünftige Entscheidungen treffen kann, hat zu einer deutlichen Vermehrung der gesetzlichen Informationspflichten geführt", heißt es in dem Papier. "Diese Pflichten werden von Unternehmen als hohe Belastung betrachtet; zudem hilft eine zu große Zahl von Informationen den Verbrauchern nicht wirklich."

Deshalb setzt sich die Ministerin für eine Vereinfachung ein. Würde der Gesetzgeber beispielsweise einheitliche Formulare entwerfen, würde das den Unternehmen "die sachgerechte Erteilung von Informationen und den Verbrauchern das Verständnis deutlich erleichtern". Dass die Informationspflichten eingeschränkt werden sollen, ist dem Papier nicht zu entnehmen.

Wie im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen, will die Ministerin zudem die Situation von überschuldeten Bürgern verbessern. Statt erst nach sechs Jahren sollen sie künftig schon nach drei Jahren die Möglichkeit haben, sich von ihren Schulden zu befreien. Für den Fall, dass jemand völlig vermögenslos ist und nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen kann, soll es ein spezielles Entschuldungsverfahren geben.

Auch Kreditnehmer will die FDP-Politikerin besser schützen. Wenn - wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen - die Hausbank Immobiliendarlehen an einen Finanzinvestor verkaufe, sehe sich der Darlehensnehmer "plötzlich einem Gläubiger mit einer ganz anderen Unternehmensphilosophie gegenüber".

Teilweise werde mit "rigorosen Methoden zur Beitreibung solcher Forderungen" gearbeitet. Zwar hat die vorige Bundesregierung bereits Verbesserungen auf den Weg gebracht, doch sie reichen Leutheusser-Schnarrenberger nicht. Deshalb soll der Kreditverkauf "an ein Unternehmen ohne Banklizenz" künftig nur noch "mit Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein".

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