Verband Privater Bauherren:"Lieber selber verkaufen"

Wenn das eigene Haus versteigert werden soll, sollten Eigentümer aktiv werden. Volker Wittmann vom Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, wie man vorgehen sollte.

Interview von Andrea Nasemann

Wenn Immobilien zwangsversteigert werden, gibt es nicht nur glückliche Erwerber, sondern oft auch unglückliche Menschen, die ihr Haus verlieren. Volker Wittmann, Leiter des Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Regensburg, erklärt, wie man in einer Notlage vorgehen sollte.

SZ: Wie soll man reagieren, wenn die Zwangsversteigerung droht?

Volker Wittmann: Die meisten Probleme entstehen durch den Zeitdruck, wenn eine Zwangsversteigerung absehbar droht. Viele verschuldete Eigentümer stecken den Kopf in den Sand und verdrängen die Situation, anstatt die Zeit zu nutzen. Denn in vielen Fällen ist es viel günstiger, wenn man die Immobilie selber verkauft. Dann gibt es Möglichkeiten, Interessenten von der Qualität der Immobilie zu überzeugen und dahin gehend zu beeinflussen, dass sie einen angemessenen Preis bezahlen. Das sollten die Leute als Chance begreifen.

Der VPB-Berater hilft beim Verkauf der Immobilie?

Unsere Bauherrenberater sind überwiegend Architekten und Bauingenieure. Sie erstellen eine baufachliche Bewertung der Immobilie, also ein Gutachten. Das hilft dem Schuldner, den Marktwert seiner Immobilie besser einzuschätzen. Oft besteht ein Instandhaltungsrückstand, wenn etwa Fenster nicht mehr gestrichen wurden oder der Anstrich der Fassade rissig ist. Dann stellt sich auch die Frage, ob noch Investitionen in die Immobilie durchgeführt werden sollten. Allerdings raten wir meistens von Modernisierungen ab, weil sich dadurch nur selten ein höherer Verkaufspreis erlösen lässt. Mit dem Gutachten eines neutralen Sachverständigen ist der Immobilieneigentümer jedenfalls für Verkaufsgespräche besser gewappnet.

Eine Alternative zum Verkauf wäre auch die Vermietung?

Die Vermietung eines Teils des Hauses ist oft nicht einfach, weil sich bei einem Einfamilien- oder Reihenhaus schlecht ein Gebäudeteil abtrennen lässt. In der Regel will der Schuldner im Haus bleiben, weil er emotional an der Immobilie hängt. Häufig gelingt es aber, das Haus in zwei Wohneinheiten zu teilen, sodass es möglich ist, eine Wohneinheit zu vermieten. Dies kann schon für finanzielle Entlastung sorgen. In diesem Fall ist meist ein Ortstermin nötig. Es muss dann überlegt werden, welche baulichen Veränderungen notwendig sind, um die Abgeschlossenheit beider Einheiten zu erreichen.

Wie sollte man sich verhalten, wenn es zur Zwangsversteigerung kommt?

In diesem Fall sollte sich der Schuldner auf jeden Fall kooperativ verhalten. Er sollte dann zusammen mit der Bank eine Strategie entwerfen, wie der höchste Preis zu erzielen ist. Er sollte es aber auch möglich machen, dass die Wohnung von Kaufinteressenten besichtigt werden kann. Die Wohnung sollte dann auch ordentlich und sauber sein. Schließlich kauft ja keiner gerne die Katze im Sack.

Volker Wittmann

Volker Wittmann Regionalbüroleiter VPB e.V. Regensburg

(Foto: privat)
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: