16 Urteile:Wohnen bis zum Nulltarif

Bei Wohnungsmängeln sind Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Wichtig ist lediglich, dass der Mieter die Schäden nicht selbst verursacht oder verschuldet hat.

Das erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Ein Bordell im Haus kann die sonstigen Mieter um bis zu ein Fünftel entlasten. (Foto: Foto: AP)

Mieter müssten den Vermieter zudem vorab schriftlich auf Mängel hinweisen. Danach dürfen sie solange weniger Miete zahlen, bis das Problem behoben ist, berichtet der Mieterbund unter Berufung auf verschiedene Urteile.

Je nach Grad der Beeinträchtigung seien dabei Mietminderungen von ein bis zu 100 Prozent zulässig.

Im Folgenden finden Sie 16 Beispiele für Mietminderung, und um wieviel dabei die Miete laut Gerichtsurteilen gekürzt werden darf.

Ein Prozent: defekter Briefkasten (AG Mainz, 8 C 98/96)

Defekte Briefkästen "bringen" gerade mal ein Prozent. (Foto: Foto: AP)

25 Prozent: Heizung defekt bei 15 Grad (LG München I, 20 S 3739/84)

25 Prozent: Baulärm in der Nachbarschaft (LG Darmstadt, 17 S 284/82)

Klempner im Anmarsch (Foto: Foto: dpa)

30 Prozent: Einsturzgefahr des Wohnzimmers (AG Bochum, 5 C 668/78)

Mietfrei: bei Heizungsausfall im Winter (Foto: Foto: Archiv)

50 Prozent: Küche und Toilette unbenutzbar (LG Berlin, 61 S 359/81)

50 Prozent: starke Feuchtigkeitsschäden (AG Leverkusen, 23 C 471/76)

100 Prozent: Heizungsausfall im Winter (LG Hamburg, 7 O 80/74)

Ein fünftel weniger Miete ist fällig, wenn im Wohnhaus ein Bordell etabliert ist. (Foto: Foto: AP)

100 Prozent: Totalausfall der Elektrik (AG Neukölln, 15 C 23/87)

Schimmel an den Wänden (Foto: Foto: Archiv)

Drei Prozent: aufgeraute Badewanne (LG Stuttgart, 13 S 347/86)

Fünf Prozent: schlechter Fernsehempfang (LG München I, 20 S 22475/87c)

Zehn Prozent: hohe Bleiwerte im Trinkwasser (AG Hamburg, 44 C 2614/88)

Zehn Prozent: Mäuse in der Wohnung (AG Bonn, 6 C 277/84)

15 Prozent: Einrüstung der Fassade (AG Hamburg, 38 C 483/95)

15 Prozent: Warmwasserboiler defekt (AG München, 232 C 37276/90)

20 Prozent: Bordell im Haus (LG Berlin, 61 S 518/98)

20 Prozent: starker Schimmelpilz-Befall (LG Osnabrück, 11 S 277/88)

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