Süddeutsche Zeitung

Urteil zum Mietrecht:Vermieter darf Raucher aus Wohnung werfen

Die Rechte von Rauchern werden weiter geschwächt. Ein Gericht erlaubt einer Vermieterin, den Rentner Friedhelm Adolfs rauszuwerfen, weil er zu viel raucht.

  • Ein Landgericht entscheidet: Ein starker Raucher muss bis zum Jahresende seine Wohnung verlassen.
  • Seine Vermieterin hatte ihm gekündigt, weil der Rauch die Nachbarn belästigte.
  • Gerichte urteilen immer häufiger gegen Raucher.

Kündigung wegen "Geruchsbelästigung" rechtens

Friedhelm Adolfs muss aus seiner Wohnung ausziehen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden und die Berufung des 75-jährigen Rentners zurückgewiesen (Pressemitteilung als PDF). Weil "Deutschlands zweitbekanntester Raucher nach Helmut Schmidt", wie ihn sein Anwalt nennt, seine Nachbarn mit Zigarettenrauch belästigte, kündigte ihm seine Vermieterin. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen.

Das Gericht bestätigte das Urteil des Düsseldorfer Amtsgericht vom Juli vergangenen Jahres. Demzufolge ist die Kündigung rechtens, weil der Rauch eine "intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung" darstelle. Adolfs hatte dagegen Berufung eingereicht.

In dem Rechtsstreit ging es darum, ob das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn mehr wiegt als das des Rauchers auf persönliche Freiheit - obwohl der Raucher grundsätzlich in seiner Wohnung fast alles tun kann, was er will.

Langjähriger Mieter protestiert

Adolfs lebt seit 40 Jahren im Tiefparterre des Hauses, war dort lange Hausmeister und rauchte stets in seiner Wohnung. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf. Sympathisanten spendeten ihm Geld für die Prozesskosten.

Der Rentner hatte bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein. Während der Verfahren hatte er unter anderem argumentiert, seine Fenster seien ständig gekippt. Dass seine Tür undicht sei, sei nicht seine Schuld. Es habe sich aber überhaupt nur einmal ein Nachbar beschwert.

Weitere Urteile gegen Raucher

Es war der erste Fall, in dem eine Kündigung wegen Rauchens vor Gericht kam. Dazu beigetragen hat wohl auch die Debatte über die Gefahren des Passivrauchens der letzten Jahre. Stark rauchende Mieter mussten beispielsweise für vergilbte Tapeten oder Schäden an der Bausubstanz zahlen. Hier ein Überblick über weitere Urteile, die in den vergangenen Jahren zu Ungunsten von Rauchern gefällt worden sind. Das Rauchen pauschal verbieten dürfen Vermieter in Mietverträgen allerdings nicht.

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