Urteil zu Daten-Diebstahl:Bank muss Steuerhinterzieher entschädigen

Lesezeit: 2 min

Während in Deutschland die Jagd auf Steuersünder immer weitere Kreise zieht, hat ein Liechtensteiner Gericht ein brisantes Urteil gefällt: Nach SZ-Informationen muss eine frühere Tochtergesellschaft der Fürstenbank LGT einem deutschen Steuerhinterzieher 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen.

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Fürstliche Landgericht in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz. Es befand, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Der Dieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch flog vor zwei Jahren neben anderen der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf.

Eine Liechtensteiner Bank muss einen deutschen Steuerhinterzieher entschädigen - weil er zu spät darüber informiert wurde, dass seine Kundendaten gestohlen worden waren. (Foto: Foto: dpa)

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Das Urteil aus Vaduz ist noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat Berufung angekündigt.

Auch Bayern wurden Daten angeboten

Die Jagd auf deutsche Steuersünder weitet sich unterdessen aus. Auch Bayern und Baden-Württemberg wurden Datensätze angeboten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sagte, die Entscheidung über den Kauf obliege dem Finanzministerium. Laut Spiegel geht es um die Kunden einer Schweizer und einer Luxemburger Bank.

Bereits beschlossen ist der Kauf einer Steuer-CD durch Nordrhein-Westfalen. Wuppertaler Steuerfahnder wollten diese laut Medienberichten am Wochenende im Ausland entgegennehmen. Die Bundesregierung genehmigte den umstrittenen Handel. Bund und Länder wollen das Honorar des Informanten von 2,5 Millionen Euro je zur Hälfte zahlen.

Baden-Württemberg hingegen steuert in der Frage auf einen Koalitionskrach zu. Während Finanzminister Willi Stächele (CDU) einem Kauf der Daten von 2000 möglichen Steuersündern aufgeschlossen gegenübersteht, kündigte Justizminister Ulrich Goll (FDP) Widerstand an. "Wenn es Daten sind, die auf illegalem Weg ans Finanzministerium gekommen sind, werde ich mich querstellen", sagte der stellvertretende Ministerpräsident. "Ich will keine dubiosen Geschäfte mit dubiosen Leuten, die dubiose Motive haben." Die CDU warf Goll vor, "millionenschwere Steuersünder" zu schonen.

Den Fahndern zuvorkommen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: "Der Handel mit gestohlenen Daten darf durch den Ankauf des Staates nicht angeheizt werden." Viele Steuerhinterzieher versuchen inzwischen, den Fahndern zuvorzukommen. Nach einem Bericht von Focus soll in Berlin am vergangenen Dienstag ein Mann eine Steuerschuld von 4,5 Millionen Euro selbst angezeigt und eine baldige Begleichung vereinbart haben. Ein Sprecher der Berliner Finanzverwaltung bestätigte den Fall allerdings nicht.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erwartet von der Schweiz eine Lockerung des Bankgeheimnisses. Es habe keine Zukunft mehr. Schäuble betonte, das gute Verhältnis zum Nachbarland Schweiz sei "in keiner Weise getrübt". Dort hat die Affäre inzwischen eine hitzige Debatte über die eigene Identität ausgelöst.

© SZ vom 08.02.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: