Süddeutsche Zeitung

Urteil vom Berliner Landgericht:Raucher müssen Rücksicht nehmen

Mieter in einem Mehrfamilienhaus können zwar nicht erwarten, dass dort nur Nichtraucher leben. Eine nächtliche Geruchsbelästigung im Schlafzimmer müssen sie aber nicht ertragen.

Raucher müssen zu Hause einfache und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um eine Beeinträchtigung ihrer Nachbarn zu vermeiden. Müssen diese nachts in ihrem Schlafzimmer Geruchsbelästigungen ertragen, überschreitet dies das erträgliche Maß, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 362/16). Über das Urteil berichtet die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Im verhandelten Fall hatten sich Mieter über eine ständige Rauchbelästigung in ihrem Schlafzimmer beschwert. Vor allem abends und morgens nutze die Nachbarin in der darunterliegenden Wohnung das entsprechende Zimmer zum Rauchen. Die Mieter forderten, dass der Vermieter diese Belästigung abstellt, und minderten ihre Miete.

Das Landgericht gab den Klägern Recht. Zwar könnten Mieter nicht davon ausgehen, dass in Mehrfamilienhäusern ausschließlich Nichtraucher wohnten, heißt es im Urteil. Sie hätten aber einen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine übermäßige Rauchbelastung abstellt. Bei erheblichen Belastungen durch Zigarettenrauch sei auch eine Mietminderung gerechtfertigt - hier von drei Prozent. In dem konkreten Fall sei es der Raucherin in der anderen Wohnung zuzumuten, dass sie abends und nachts nicht im Schlafzimmer raucht, sondern zum Beispiel auf dem Balkon. Da dieser auf der anderen Seite des Hauses liege, könne das die Belästigung der Nachbarn beseitigen.

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Quelle:
SZ vom 22.12.2017 / dpa
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