Urteil:Studentenwerk muss Mieter nicht preisgeben

Um die Zweitwohnungssteuer zu erheben, wollte einer Stadt von einem Studentenwerk die Daten der Bewohner. Doch das ist nicht erlaubt.

Studentenwerke müssen der jeweiligen Stadt keine Auskunft über ihre Mieter geben. Dies würde gegen den Datenschutz verstoßen, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschied. Es gab damit dem Studentenwerk Dresden im Streit mit der Stadt Görlitz recht. (Az: 4 A 580/15) Die Stadt Görlitz erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Sie wollte daher die Studentenwohnheimbewohner mit ihrer Meldedatei abgleichen und von den nicht mit Hauptwohnsitz in Görlitz gemeldeten Studenten die Steuer erheben. Das Studentenwerk weigerte sich jedoch, die Namen der Mieter herauszugeben. Das OVG Bautzen gab dem Studentenwerk nun Recht. Studenten, die ihren Hauptwohnsitz bereits in Görlitz haben, kämen als Steuerzahler hier gar nicht in Betracht. Die Übermittlung ihrer Daten verstoße gegen die Bestimmungen des Datenschutzes. Zudem äußerte das OVG Bedenken über die Wirksamkeit der Görlitzer Steuersatzung.

Auch in Bayern erheben viele Städte Zweitwohnungssteuer, so etwa München, Nürnberg und Augsburg. In München beträgt die Zweitwohnungsteuer neun Prozent der Jahresnettokaltmiete; auch Studenten mit Nebenwohnung müssen sie zahlen. Die kommunale Steuer wird unter anderem damit begründet, dass Inhaber einer Zweitwohnung die Vorteile der Münchner Infrastruktur genössen und mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in Anspruch nehmen könnten. Geringverdiener können sich aber von der Zahlung befreien lassen.

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