Urteil:Mietermobbing lässt sich nicht beweisen

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Fristlose Kündigungen, Räumungsklagen, Umwandlung in Eigentumswohnungen: Jahrelang hat die Münchner Staatsanwaltschaft in Sachen Entmietung ermittelt, jetzt wurden die meisten Verfahren eingestellt.

Bernd Kastner

Den sechs Beschuldigten ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kein Betrug nachzuweisen. Weitere Verfahren wegen des Verdachts der Entmietung liefen noch, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Anton Winkler, der sich nicht weiter zu den Verfahren äußern wollte. Scarlett Schönberger, Vorsitzende des städtischen Mieterbeirats, der die Fälle angezeigt hatte, kündigte Beschwerde gegen die Einstellung an, die somit noch nicht rechtskräftig ist.

2002 hatte das städtische Gremium die Ermittler auf dubiose Praktiken mehrerer Vermieter und einer bestimmten Anwaltskanzlei hingewiesen. Fristlose Kündigungen und Räumungsklagen häuften sich, vor allem in einem großen Mietblock in Nordschwabing, der saniert und mittlerweile in Form von Eigentumswohnungen weiterverkauft wurde.

Der Mieterbeirat sah hinter diesem Vorgehen eine Strategie, um unliebsame Bewohner mit einem günstigen Mietvertrag hinauszumobben. Auffällig war, dass die beschuldigten Eigentümer von einem bestimmten Münchner Anwalt juristisch beraten wurden. Dieser reichte im Namen seiner Mandanten auch die umstrittenen Räumungsklagen ein. In einem Fall musste eine vierköpfige Familie in eine Obdachlosenunterkunft ziehen.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermittelten knapp fünf Jahre lang rund um diese verdächtigen Räumungsverfahren vor dem Mietgericht. Mit Hilfe eines Durchsuchungsbeschlusses stellten die Fahnder bei den beschuldigten Rechtsanwälten sogar Akten sicher. Eine Schuld sei den Eigentümern und Anwälten aber nicht nachzuweisen, so jetzt das Resümee der Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe gegen einen der Anwälte wurden fallengelassen, weil er die Verfahren nicht selbst betreut habe. Auch seinem Sozius könne man nichts nachweisen. Gegen diesen wurde unter anderem wegen des Verdachts ermittelt, er habe eine "systematische Entmietungsstrategie" verfolgt.

Doch "auch der gehäufte Gebrauch des Rechtsinstituts der fristlosen Kündigung" sei nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft. Es sei normal, dass sich in einem angespannten Mieter-Vermieter-Verhältnis weitere Kündigungsgründe im Laufe eines Zivilprozesses entwickeln und dem Gericht nachgereicht werden.

Dies müsse "nicht auf einer vorgefassten und planmäßigen Strategie beruhen", sei es des Vermieters oder seines Anwalts. Verdachtsmomente auf wahrheitswidrige vorgetragene Kündigungsgründe beträfen zuerst den Vermieter selbst. Es hätten sich keine "ernstzunehmenden" Anhaltspunkte ergeben, dass der Vermieter-Anwalt hinter der angeblichen Entmietung stehe, so die Ermittler.

Untersucht wurden auch Fälle von Kündigungen, bei denen der Eigenbedarf angeblich vorgetäuscht gewesen sei. Nachdem die Mieter endlich die Wohnung verlassen hatten, zog der Eigentümer doch nicht ein. Zwar bestätigten die Ermittlungen, dass die Wohnungen tatsächlich von den Vermietern nicht wie vor Gericht behauptet genutzt wurden. Die Staatsanwaltschaft hält den Vermietern aber zugute, dass sich ihre Lebensverhältnisse nach dem Auszug der Mieter überraschend geändert haben. Jedenfalls sei keinem der Vermieter Betrug nachzuweisen.

© SZ vom 21.2.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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