Künstliche Befruchtung:Lesbisch, kinderlos - selbst schuld?

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

Künstliche Befruchtung: Gleichgeschlechtliches Paar (Archivbild)

(Foto: Jens Kalaene/dpa)
  • Heterosexuelle Paare können die Kosten einer künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen.
  • Homosexuelle Paare dürfen das nicht. Steuerexperten halten ein entsprechendes Urteil für "steinzeitlich".

Von Guido Bohsem, Berlin

Wer keine Kinder kriegen kann, leidet darunter oft ein ganzes Leben lang. Kinderlose Paare versuchen häufig über Jahre hinweg, ein Baby zu bekommen, und nehmen dabei enorm belastende Behandlungen in Kauf. Viele reisen sogar in Befruchtungskliniken nach Spanien oder in die Schweiz, weil dort die Auflagen weniger streng sind als in Deutschland.

Angesichts des Leids der Unfruchtbarkeit zeigt sogar der Fiskus Mitgefühl. Kinder zu haben, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine zentrale Sinngebung des Lebens. Deshalb können die Kosten für eine künstliche Befruchtung auch von der Steuer abgesetzt werden. Ober besser gesagt, heterosexuelle Paare können das.

Für gleichgeschlechtliche Paare gilt die Regel nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster nicht. Es wies die Klage einer lesbischen Frau zurück, die Kosten von insgesamt 8498,85 Euro für einen Befruchtungsversuch in einer dänischen Klinik in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2011 geltend gemacht hatte. Die Frau lebte damals mit ihrer Partnerin zusammen, kurz darauf in eingetragener Partnerschaft.

Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an. Die Sache landete vor dem Gericht und dieses wertete die Klage als unbegründet. Die Richter stellten zwar fest, dass die Frau so ziemlich alles richtig gemacht hatte. Die dänische Klinik arbeite nach Grundsätzen des deutschen Embryonenschutzgesetzes. Die Höhe der angeführten Kosten sei korrekt. Auch handele es sich bei der Unfruchtbarkeit der Frau um eine Krankheit.

Jedoch führten die Richter die Kinderlosigkeit nicht auf die Unfruchtbarkeit der Klägerin zurück, sondern auf ihre sexuelle Orientierung. "Vielmehr war die Kinderlosigkeit der Klägerin maßgeblich darin begründet, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, in der die Zeugung eines Kindes auf natürlichem Weg ausgeschlossen ist", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Kinderwunsch hätte sich auch dann nicht erfüllt, wenn die Klägerin fruchtbar gewesen wäre. Und die künstliche Befruchtung habe nicht in erster Linie der Beseitigung der Unfruchtbarkeit gedient, sondern sollte den Kinderwunsch des Paares erfüllen.

Der Vorgang sei, so die Richter sinngemäß, mit einer Adoption zu vergleichen, und die Kosten einer Adoption könne man auch nicht von der Steuer absetzen.

Für die Linken-Steuerexpertin Susanna Karawanskij ist das Urteil ein Skandal: "Die Begründung mutet steinzeitlich an." Sie fragte deshalb beim Finanzministerium nach, ob man dort die Ansicht der Richter teile oder die Sache womöglich sogar gesetzlich klarstellen wolle. Man wolle das Verfahren abwarten, lautete die knapp gefasste Antwort. Für Karawanskij völlig inakzeptabel: In der Regierung herrschten überholte Denkmuster, wenn es um die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und der Ehe gehe.

Unterstützung erhält die Abgeordnete dabei vom SPD-Sprecher für die Belange von Schwulen und Lesben, dem Haushaltsexperten Johannes Kahrs. Die Begründung des Urteils sei nicht nachvollziehbar und sie diskriminiere lesbische Paare in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation. " Ich kann nur hoffen, dass die nächste Instanz das bei ihrer Prüfung einbezieht."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: