Urteil gegen Société Générale:Investmentbanker erstreitet 20 Millionen Euro Abfindung

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Zu erfolgreich, zu teuer - und zu Unrecht ohne Bonuszahlung gekündigt: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches hat einem belgischen Banker bis zu 20 Millionen Euro Abfindung zugesprochen. Banker hatten das Urteil erhofft, Banken gefürchtet.

Kann ein Arbeitnehmer so erfolgreich sein, dass die Chefs ihn loswerden wollen? Er kann, behauptet der Investmentbanker Raphael Geys - und zwar über sich selbst. Der Oberste Gerichtshof von Großbritannien hat ihm nun bis zu 20 Millionen Euro zugestanden. Die kann er sich von seinem ehemaligen Arbeitgeber Société Générale zurückholen, weil der eine ungültige Kündigung gegen ihn aussprach.

Die Entscheidung in dem seit mehr als drei Jahren laufenden Verfahren wurde vor allem in der Finanzbranche mit Spannung erwartet, denn dort geht es in Streits zwischen Angestellten und Unternehmen oft um Millionen.

Die Richter entschieden mit vier zu eins Stimmen für den Belgier Geys. Fristlose Kündigungen für unbescholtene Beschäftigte seien nur dann gültig, wenn sie diesen zugestimmt haben. Das habe Geys aber nicht getan, als die Bank ihm während der Finanzkrise kündigte. Deshalb stünden ihm Bonuszahlungen zu, die er verpasst habe. Sein jährliches Grundgehalt lag bei 200.000 Euro, mögliche Boni jedoch viel höher.

Geys hatte argumentiert, die Bank habe ihn loswerden wollen, weil er zu gut und dementsprechend zu teuer für Société Générale gewesen sei. Der Gewinn seiner Abteilung, die für festverzinsliche Anlagen in Europa zuständig war, sei dank seiner Leistungen von 205 Millionen Euro auf 440 Millionen Euro gestiegen. Geys ist seit 20 Jahren Banker und arbeitete vor seiner Zeit bei dem französischen Geldhaus für Merrill Lynch und UBS.

Der Banker wird von Société Générale nun zum einen etwa 12,5 Millionen Euro Abfindung verlangen. Zum anderen kann er zusätzlich "einige Millionen Euro" verlangen, um steuerliche Nachteile auszugleichen, die die Bank zu verantworten hat. Geys Anwalt lobte das Urteil als wegweisend für den Schutz von Arbeitnehmern.

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