Urteil des EuGH:Hoffnung für Riester-Sparer

Die Riester-Förderung muss massiv nachgebessert werden: Die bisherigen Regelungen benachteiligen alle, die später im Ausland leben wollen.

Deutschland muss bei der Riester-Rente massiv nachbessern. Drei Regelungen schränken die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Jubeln können jetzt vor allem Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, ausländische Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihrer beruflich aktiven Zeit wieder in die Heimat zurückkehren und Grenzgänger. Für sie galt bisher: Zahlen sie in Deutschland keine Steuern mehr, müssen sie die Riester-Förderung - zumindest teilweise - zurückzahlen. Verbraucherschützer hatten immer wieder moniert, diese Personengruppen würden daher den Abschluss einer Riester-Rente scheuen.

Ebenso störten sich die Luxemburger Richter an dem Punkt, wonach Riester-Renter das mit staatlicher Hilfe angesparte Kapital nur dann für den Kauf einer Immobilie verwenden dürfen, wenn sich das Haus oder die Wohnung in Deutschland befindet.

Auch eine weitere Vorschrift erklärte der EuGH für ungültig. Bislang wurden nur jene Riester-Sparer gefördert, die in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Konkret bedeutete das bislang: Wer zwar in Deutschland arbeitete, jedoch in einem anderen Land wohnte und wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens auch dort Einkommensteuer zahlte, erhielt auch keine staatliche Riester-Förderung. Angaben der EU-Kommission zufolge waren im vergangenen Jahr davon etwa 67.000 Grenzgänger betroffen.

Finanzministerium will Urteil "zeitnah umsetzen"

Für Brüssel war diese Situation untragbar. Die EU war zu dem Schluss gekommen, die deutschen Regelungen würden gegen "zentrale Bestimmungen des EU-Rechts verstoßen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren". Die Richter des EuGH folgten den Forderungen Brüssels in allen Punkten.

Während sich zehntausende Riester-Sparer nun freuen können, kommt das Urteil die Bundesrepublik Deutschland teuer zu stehen. Einer Studie des Freiburger Centrums für Europäische Politik (CEP) zufolge muss die Regierung nun mit Einnahmeausfällen von etwa 500 Millionen Euro rechnen.

Das Bundesfinanzministerium selbst konnte die Auswirkungen noch nicht in Zahlen fassen. Jedoch sieht die Behörde von Minister Peer Steinbrück (SPD) nun eine Rechtssicherheit hergestellt. Nach eingehender Prüfung werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, "dass die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber möglichst zeitnah umgesetzt werden", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums

Wichtig ist aus Sicht des Ministeriums, dass das EuGH-Urteil das System der Riester-Rente "grundsätzlich unangetastet" lässt, das auf steuerlicher Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase beruht. "Dies ist eine gute Nachricht für die mittlerweile über 12,5 Millionen Personen, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben." Der Gerichtshof fordert dem Ministerium zufolge "lediglich in bestimmten Fällen mit Auslandsberührung eine Ausdehnung der Riester-Förderung".

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