Urteil des Bundessozialgerichts:Hartz-IV-Empfänger muss wertvolle Münzsammlung verkaufen

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Ein arbeitsloser Bauingenieur beantragt Hartz IV, aber das Jobcenter lehnt ab und verweist auf die wertvolle Münzsammlung des Mannes, die er zu Geld machen könne. Das ist rechtens, hat das Bundessozialgericht ist Kassel jetzt entschieden - selbst wenn die Sammlung nur mit hohem Verlust verkauft werden kann. Hartz-IV-Empfänger müssen sich jedoch nicht von allen Vermögenswerten trennen.

Arbeitslose müssen wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlungen zu Geld machen, bevor ihnen Hartz IV bewilligt wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auch dann, wenn ein Verkauf nur mit großen Verlusten möglich ist.

Die Richter wiesen damit die Revision eines Mannes aus Hannover zurück (Az.: B 14 AS 100/11 R). Die Münzsammlung des klagenden Mannes sei ein verwertbarer Vermögensgegenstand, eine Veräußerung weder "offensichtlich unwirtschaftlich" noch eine unzumutbare Härte.

Der gelernte Bauingenieur arbeitet inzwischen als Lagerarbeiter, war aber von August 2005 bis Februar 2006 arbeitslos und beantragte daher Hartz IV. Mit Blick auf eine Münzsammlung im Wert von 21.000 Euro verneinte das Jobcenter jedoch seine Hilfebedürftigkeit und gewährte ihm das Arbeitslosengeld II nur als Darlehen. Der Bauingenieur aber verlangte die Hartz-IV-Leistungen als Zuschuss und klagte. Er argumentierte, ein Verkauf der Sammlung sei unwirtschaftlich, da er in Wirklichkeit etwa 27.000 Euro für die Anschaffung bezahlt habe.

Der Rechtsanwalt des einstigen Hartz-IV-Empfängers sagte, die Münzsammlung sei reine Liebhaberei und als Art der Anlage vergleichbar mit Immobilien. Bewohnt ein Hartz-IV-Empfänger eine eigene angemessene Wohnung, muss er diese nicht verkaufen, wenn dies nur mit erheblichem Wertverlust möglich ist. Auch eine Lebensversicherung muss nicht gekündigt werden, wenn dies nur mit erheblichen Einbußen verbunden ist.

Den Argumenten des Anwalts folgten die Richter aber nicht. Bei frei handelbaren Vermögensgegenständen könne keine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit gezogen werden, betonte der Vorsitzende. Nach eigenen Angaben besaß der Mann etwa 240 Münzen, darunter auch Taler aus dem 16. Jahrhundert. Etwa 50 Münzen habe er mit einem Verlust von rund 35 Prozent verkaufen müssen.

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