Urteil des Bundessozialgerichts:Behinderte haben Anspruch auf volle Sozialhilfe

Leben behinderte Menschen bei ihren Eltern, bekamen sie bisher eingeschränkt Sozialhilfe. Dem hat nun das Bundessozialgericht widersprochen: Die finanzielle Unterstützung dürfe nicht davon abhängen, wie stark man sich am Haushalt beteiligen könne.

  • Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen steht auch dann der volle Sozialhilfesatz zu, wenn sie bei Eltern oder Bekannten leben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
  • Nach Angaben der Vereinigung Lebenshilfe sind bis zu 40 000 Behinderte betroffen.

Urteil des Gerichts

Entscheidend ist dem BSG zufolge für die umfängliche finanzielle Hilfe nicht, ob ein Haushalt allein geführt werde. Es reiche, wenn ein eigener Haushalt gemeinsam unterhalten werde, beispielsweise mit einem Elternteil. Es sei weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar, wenn Sozialhilfeleistungen von den individuellen Fähigkeiten in einer Haushaltsgemeinschaft abhängen. Es müsse für die vollen Hilfen ausreichen, wenn Menschen sich "im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit" an der Haushaltsführung beteiligen, argumentiert das Gericht.

Regelung in Deutschland

Den vollen Satz von derzeit 391 Euro im Monat ("Regelbedarfsstufe 1") erhalten Menschen, die einen eigenen Haushalt führen. 90 Prozent des Satzes bekommen Ehe- oder Lebenspartner (Stufe 2), 80 Prozent davon erhalten Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen. Diese dritte Stufe komme nur in wenigen Fällen in Betracht, bei denen Menschen keinerlei Beitrag zum gemeinsamen Haushalt leisten und auch sonst quasi neben den anderen Bewohnern her leben, betonte das BSG. Ob dies - etwa im Fall von Komapatienten - mit dem Grundgesetz vereinbar ist, bleibt nach den Kasseler Urteilen offen.

Der Fall

Geklagt hatten eine pflegebedürftige Frau, die von einer Freundin versorgt wird, sowie zwei geistig Behinderte, die bei ihren jeweiligen Müttern leben. Das BSG verwies die drei Fälle zur weiteren Klärung an das jeweilige Sozialgericht zurück.

"Ungleichbehandlung ist beendet"

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßte das Urteil. "Die Ungleichbehandlung ist beendet", sagte Lebenshilfe-Justitiarin Antje Wecke. Es sei positiv, dass die Stufe nicht an die individuellen Fähigkeiten der Menschen geknüpft werden dürfe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bekamen Ende 2012 knapp 900 000 Menschen diese Art von Sozialhilfe. Wie viele von ihnen jedoch unter die BSG-Entscheidung fallen, ist unklar. Nach Angaben der Lebenshilfe sind bis zu 40 000 Behinderte betroffen.

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