Urteil des Bundesgerichtshofs:Millionen-Steuerhinterzieher müssen mit Gefängnis rechnen

Wer dem Fiskus mehr als eine Million Euro vorenthielt, kam bislang oft selbst im schlimmsten Fall mit einer Bewährungsstrafe davon. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, diese milde Praxis zu kippen: Steuerhinterzieher können künftig hinter Gittern landen. Der 1. Strafsenat hob ein Urteil gegen einen Augsburger Geschäftsmann auf. Durch teilweise falsche Angaben hatte er eine günstigere Besteuerung erreicht, wodurch dem Fiskus 1,1 Millionen Euro entgangen waren.

Der Bundesgerichtshof hat erstmals entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muss. Der 1. Strafsenat hob nun ein Urteil gegen einen Geschäftsmann aus Augsburg auf - dieser war mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Nun droht ihm Gefängnis.

Die Strafe muss jetzt vom Landgericht Augsburg neu verhängt werden. Das Landgericht hatte wegen Hinterziehung von Steuern "in großem Ausmaß" einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung angenommen und eine Freiheitsstrafe verhängt - zwei Jahre, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 60-jährige Angeklagte hatte die Staatskasse um 1,1 Millionen Euro betrogen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und zog vor den BGH. Sie argumentierte, das Urteil das Landgerichts sei zu Gunsten des Angeklagten rechtsfehlerhaft. Die Strafaussetzung zur Bewährung müsse fallen. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass eine Bewährungsstrafe in der Regel nicht mehr angemessen ist, wenn Summen in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Das komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, hieß es im neuen Urteil.

Das BGH bekräftigte mit seinem neuen Urteil eine Entscheidung aus dem Dezember 2008. Der Strafsenat hatte Leitlinien für Steuerhinterziehung aufgestellt, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen angezeigt, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen sei eine Freiheitsstrafe unerlässlich, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Schon damals stellte das Gericht klar: Bei Millionenbeträgen müssen die Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter.

Im jetzigen Urteil geht es um einen Geschäftsmann, der Mitgesellschafter in zwei Unternehmen war, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen und erhielt 2006 Tantiemen von 570.000 Euro. Durch teilweise falsche Angaben und Umdeklarieren der Tantiemen zur Schenkung erreichte er 2002 und 2006 eine wesentlich günstigere Besteuerung. Dem Fiskus entgingen dadurch 1,1 Millionen Euro an Steuern. Durch eine Betriebsprüfung flog dies auf.

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