Urteil des BGH:Gericht stärkt Hausbesitzer

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Kündigung von Mietern in sanierungsbedürftigen Altbauten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Hausbesitzern gestärkt. Die Kündigung von Mietern in sanierungsbedürftigen Altbauten ist erlaubt, wenn an deren Stelle eine größere Anlage mit Eigentumswohnungen gebaut werden soll, urteilte der BGH am Mittwoch. Solch eine Baumaßnahme sei eine "angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks" begründete der BGH sein Urteil.

Die Beklagten waren Mieter in einem Mehrfamilienhaus, das die klagende Immobilienfirma 2005 gekauft hatte. Die GmbH wollte das 1914 erbaute, stark sanierungsbedürftige Haus abreißen und ein größeres mit sechs Eigentumswohnungen errichten, um diese zu verkaufen. Dies würde eine Rendite von 16 Prozent erbringen, bei einer Sanierung des Hauses wären es nur 2,5 Prozent. Der BGH folgte dieser Argumentation und erklärte die Kündigung der Mieter für rechtens.

Der BGH verwies zu weiteren Begründung dem darauf, dass eine Sanierung des reparaturbedürftigen Gebäudes hohe Investitionen bei einer verhältnismäßig geringen Restnutzungsdauer erforderlich machen würde.

Durch den bereits genehmigten Neubau werde zudem zusätzlicher Wohnraum in erheblichem Umfang geschaffen.

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