Urteil des BGH:15 Euro für einen Kontoauszug sind zu viel

Verbraucherschützer haben sich gegen die Commerzbank durchgesetzt: Das Institut darf nach einem Urteil die Kosten für die Nacherstellung eines Kontoauszugs nicht nach Belieben festsetzen.

Das Lieblingswort der Banken ist "Gebühr". Gebühr soll dem Kunden signalisieren, dass es sich um etwas Unabänderliches handelt, das sich nicht verhandeln lässt. Der Bundesgerichtshof (BGH) macht nun einmal mehr deutlich, dass eine solche Sichtweise ohne Grundlage ist - und zwingt die Commerzbank zur Mäßigung.

Sie darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung folgte der BGH dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der Commerzbank wurde zurückgewiesen. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug.

Tatsächliche Kosten niedriger

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bekräftigte Rechtsanwalt Peter Wassermann in der Verhandlung vor dem BGH die Auffassung, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden.

In mehr als 80 Prozent der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Und da seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger als das verlangte Entgelt. Hier werde "die Masse der Fälle mit überhöhten Kosten belastet und das ist nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung", sagte der Anwalt.

Der Vertreter der Bank, Achim Krämer, erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung von Kontoauszügen, die älter seien als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Zum Teil müssten Unterlagen "per Hand zusammengestellt werden". Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar. In erster Instanz 2012 hatte das Landgericht Frankfurt der Commerzbank noch recht gegeben.

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