Übernahmeprotokoll:Besser schwarz auf weiß

Beim Einzug sollte eine Protokoll den Zustand der Wohnung festhalten.

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Schäden protokollieren

Torsten P. wollte ausziehen. Also vereinbarte er zur Wohnungsübergabe einen Termin mit der Hausverwalterin. Als diese die Küche inspizierte, monierte sie den ruinierten Fußboden. Das Holz in einer Ecke war nahe der Wand ausgefranst, trocken zwar, doch sichtbar weggefault. Das räumte Torsten P. auch ein. Doch die Schlussfolgerung der Hausverwaltung konnte er nicht akzeptieren: Er sei schuld, und er solle den Schaden nun fachmännisch beheben lassen, andernfalls würde ein Teil seiner Kaution einbehalten.

Zum Glück konnte Torsten P. der Verwalterin ein Wohnungsübernahmeprotokoll übergeben. Dort waren genau die jetzt monierten Dielen schon bei seinem Einzug vor fünf Jahren als Wohnungsmangel bezeichnet worden, den die Verwaltung zu beseitigen versprochen hatte. Das allerdings war nie geschehen. Auf einen Rechtsstreit hatte er seinerzeit verzichtet, da er sich von dem Schaden an dieser Stelle des Fußbodens in seinem Wohnkomfort nicht beeinträchtigt fühlte. Der Sachverhalt war ja schriftlich belegt.

Kleingedrucktes lesen

Weniger glimpflich verlief ein anderer Fall. Der Mieter hatte eine nicht renovierte Wohnung übernommen. Bei seinem Auszug zwei Jahre später wollte ihn der Vermieter dazu verdonnern, die Räume komplett zu renovieren. Das Problem: Der Mieter hatte auf dem beim Einzug erstellten Wohnungsübernahmeprotokoll das Kleingedruckte übersehen und sich per Unterschrift dazu verpflichtet, die ausführlich beschriebenen Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen. Hier ist Rechtsbeistand angesagt. Denn üblicherweise hat ein Mieter innerhalb bestimmter Fristen seine Wohnung nur in dem Umfang zu renovieren, in dem er sie "verwohnt" hat.

Schlüsselübergabe bestätigen lassen

Böse Überraschungen können Mieter erleben, die dem Vermieter den Wohnungsschlüssel übergeben, ohne sich dies bestätigen zu lassen. Mitunter kommt dann Wochen nach dem Auszug eine Aufforderung, hier noch eine geborstene Scheibe zu ersetzen und dort das gesprungene Waschbecken. Aber wer hat den Schaden verursacht? Mieter, Nachmieter oder Vermieter?

Jeden Raum betrachten und beschreiben

Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter vor dem Ein- und vor dem Auszug also gemeinsam die Wohnung begehen und den Zustand jedes einzelnen Raumes schriftlich festhalten. Auch strittige Punkte werden vermerkt.

Mit einem solchen Protokoll verpflichtet sich keiner der Vertragspartner automatisch, etwaige Schäden zu beheben oder gar Schönheitsreparaturen durchzuführen. Wer letztlich wofür aufkommt, ist im Zweifel gesondert zu klären.

Das unterschriebene Formular dient jedoch in beiderseitigem Interesse als Beweismittel, falls sich ein Streit nicht vermeiden lässt. Der Vermieter kann allerdings in der Regel keine Mängelbeseitigung mehr durchsetzen, wenn er auf diese Weise bestätigt hat, die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückbekommen zu haben. Beim Ausfüllen sollte man zwischen zwei Vordrucke Durchschlagpapier legen, damit Mieter und Vermieter identische Exemplare erhalten.

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